Drucksache - 0172/VI  

 
 
Betreff: E-Lastenfahrrad-Richtlinie – Förderprogramm nutzen
Status:öffentlichAktenzeichen:103/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Kronhagel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
27.04.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
05.05.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima - Videokonferenz vertagt   
09.06.2022 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
22.06.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 22.06.2022
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.02.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das Förderprogramm genutzt werden kann bzw. auf seiner Internetseite auf das Förderprogramm hinzuweisen, damit private und kommunale Unternehmen sowie Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Vereine, kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die ebenfalls antragberechtigt sind, unter Umständen das Angebot nutzen können.

 

Begründung:

 

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung mit bis zu 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Antragsberechtigt sind auch die im Antrag genannten Dritten. Programmlaufzeit: 01.03.2021 bis 29.04.2024

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderkompass/logistik-mobilitaet

 

 

Der Antrag wurde am 09.06.2022 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Enthaltung von AfD einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 22.06.2022 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das Förderprogramm genutzt werden kann bzw. auf seiner Internetseite auf das Förderprogramm hinzuweisen, damit private und kommunale Unternehmen sowie Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Vereine, kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die ebenfalls antragberechtigt sind, unter Umständen das Angebot nutzen können.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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