Drucksache - 0172/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das Förderprogramm genutzt werden kann bzw. auf seiner Internetseite auf das Förderprogramm hinzuweisen, damit private und kommunale Unternehmen sowie Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Vereine, kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die ebenfalls antragberechtigt sind, unter Umständen das Angebot nutzen können.
Begründung:
Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung mit bis zu 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Antragsberechtigt sind auch die im Antrag genannten Dritten. Programmlaufzeit: 01.03.2021 bis 29.04.2024 https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderkompass/logistik-mobilitaet
Der Antrag wurde am 09.06.2022 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Enthaltung von AfD einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 22.06.2022 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das Förderprogramm genutzt werden kann bzw. auf seiner Internetseite auf das Förderprogramm hinzuweisen, damit private und kommunale Unternehmen sowie Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Vereine, kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die ebenfalls antragberechtigt sind, unter Umständen das Angebot nutzen können.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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