Drucksache - 0169/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung umgehend dafür einzusetzen, dass die Kürzungen im Verfügungsfonds der Schulen inklusive der finanziellen Mittel für die Ausstattung und den baulichen Unterhalt zurückgenommen werden! Der BVV ist zu berichten.
Begründung:
Die Einsparungen im Haushalt haben erste Folgen für die öffentlichen Berliner Schulen. Nur noch maximal 3.000 Euro stehen pro Schule im Verfügungsfonds der Senatsverwaltung bereit. Bis jetzt standen jeder Schule bis zu 28.000 Euro zur Verfügung. Der Verfügungsfonds ist für die Schulen die zentrale Quelle, um Bedarfe im Rahmen der im Schulgesetz verankerten „eigenverantwortlichen Schule“ zu decken. Er ist eine freiwillige Zusatzleistung der Senatsverwaltung. Mit den Geldern sollen Schulen flexibel umgehen können und zum Beispiel zusätzliche Möbel, kleine Reparaturarbeiten oder auch zusätzliches Personal (zum Beispiel einen Theater-Pädagogen) bezahlen. Nun gibt es jedoch auch für die stark reduzierte Summe von 3.000 Euro Vorgaben zur Verwendung: So sollen vorerst keine kleineren Instandhaltungsmaßnahmen bezahlt werden können und auch die Beschaffung von Ausstattung mit dem Fonds ist vorerst pausiert. Das alles schränkt die Selbstständigkeit der Schulen enorm ein und führt den Auftrag zur Eigenverantwortlichkeit ad absurdum.
Der Antrag wurde am 30.08.2022 in der 5. Sitzung des Schulausschusses beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Kipf Ausschussvorsitzende |
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