Drucksache - 0164/VI
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Die BVV möge beschließen:
Sollte beabsichtigt sein, den B-Plan 6-30 (Lichterfelde-Süd) während der Sommerferien (07.07.2022-19.08.2022) öffentlich auszulegen, wird das Bezirksamt ersucht, die Auslegung um mindestens vier Wochen vor oder nach den Ferien zu verlängern. Sollte es während der Auslegung - z.B. durch die Corona-Pandemie - zu Einschränkungen der Einsehbarkeit der Dokumente kommen, ist die Auslegungsdauer zusätzlich angemessen zu verlängern.
Begründung:
Am B-Plan 6-30 (Lichterfelde-Süd) besteht ein vergleichsweise großes Interesse der Bürger:innen. Durch eine Auslegung auch außerhalb der Sommerferien soll sichergestellt werden, dass alle interessierten Personen die Möglichkeit haben, die Unterlagen einzusehen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben. Bei einem Bauprojekt dieser Größenordnung, das weitreichende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in Steglitz-Zehlendorf haben wird, soll die bestmögliche Beteiligung der Bürger*innen durch das Bezirksamt gewährleistet sein. Bedingt durch Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird eine Einsichtnahme u.U. erschwert werden. Da Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans führen können, ist ggf. eine angemessene Verlängerung des Auslegezeitraums notwendig, da es irrelevant ist, ob das Bezirksamt den Mangel selbst zu verantworten hat oder er auf externe Umstände zurückgeht.
Der Antrag wurde am 10.05.2022 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und bei Enthaltung von CDU beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 18.05.2022 beschlossen:
Sollte beabsichtigt sein, den B-Plan 6-30 (Lichterfelde-Süd) während der Sommerferien (07.07.2022-19.08.2022) öffentlich auszulegen, wird das Bezirksamt ersucht, die Auslegung um mindestens vier Wochen vor oder nach den Ferien zu verlängern. Sollte es während der Auslegung - z.B. durch die Corona-Pandemie - zu Einschränkungen der Einsehbarkeit der Dokumente kommen, ist die Auslegungsdauer zusätzlich angemessen zu verlängern.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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