Drucksache - 0150/VI  

 
 
Betreff: Schäden durch Asphaltdübel für Straßenpoller
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:Döhnert 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.03.2022 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Inwieweit beschädigen Bohrlöcher für Asphaltdübel zur Befestigung sogenannter Straßenpoller den Straßenbelag?

 

2)   Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt konkret zum Pilotprojekt Dahlemer Weg?

 

3)   Kann das Bezirksamt eine Beschädigung bzw. Schlaglochbildung ausschließen, die durch die Verletzung und Aufsprengung der Asphaltdecke durch eindringendes Wasser bzw. Eisbildung entsteht?

 

4)   Wer kommt im Rahmen des Pilotprojektes für mögliche Folgeschäden am Straßenbelag finanziell auf?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

1 und 3)

 

Grundsätzlich schwächt jeder Eingriff in den Straßenkörper das Gefüge der Konstruktion und stellt eine potentielle Schwachstelle für das Eindringen von Wasser dar. Daraus resultierend kann es gerade bei häufigen Frost- und Tauwechseln zu Frostaufbrüchen und somit zu Straßenschäden kommen. Um im Falle der Bohrlöcher für Asphaltdübel derartige Gefahren zu minimieren, werden die Fugen mit zusätzlichem Material (Bitumenemulsionen oder Epoxidharzen) abgedichtet. Konkret am Dahlemer Weg ist es wiederum so, dass die Poller vor allem auf der Brücke abgelöst sind. Das hat damit zu tun, dass sie nicht festgeschraubt, sondern verklebt sind, so dass keine Bohrlöcher oder damit zusammenhängende Eingriffe vorliegen.

 

2) Zu Ihrer zweiten Frage bin ich in meiner Beantwortung der schriftlichen Anfrage 0020/VI vom 14. März 2022 bereits ausführlich eingegangen: Die Anlage des geschützten Radfahrstreifens im Dahlemer Weg wurde von der zentralen Straßenverkehrsbehörde mit Datum vom 19.10.2018 im Rahmen eines Verkehrsversuchs für die Dauer von 5 Jahren angeordnet. Die Auswertung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und ein durch sie beauftragtes Ingenieurbüro. Die Begleituntersuchung „geschützter Radfahrstreifen“uft noch bis Ende dieses Jahres. Im Zwischenbericht zu den Begleituntersuchungen, der als Download auf der Homepage der InfraVelo bereitsteht, wird auch der Dahlemer Weg thematisiert: www.infravelo.de/gruenbeschichtungen/begleituntersuchung/

Der Schlussbericht des beauftragten Büros ist im Laufe des Jahres 2023 zu erwarten. Ich gehe davon aus, dass im Rahmen des Schlussberichtes sicherlich auch mögliche entstandene Mängel durch Bohrlöcher im Straßenkörper geprüft und ausgewertet werden. Sobald dieser dem Bezirksamt vorliegt, wird die BVV bzw. der Ausschuss für Mobilität, Verkehr und Ordnung darüber unterrichtet.

 

4)   Das Straßen- und Grünflächenamt ist in seiner Funktion als Straßenbaulastträger grundsätzlich für Sanierungsarbeiten zuständig. Die Finanzierung erfolgt aus bezirklichen Straßenunterhaltungsmitteln (Kapitel 3800/Titel 52101).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Urban Aykal

Bezirksstadtrat

 
 

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