Drucksache - 0078/VI
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Gegenstand der Vorlage: Wahl der Bürgerdeputierten und deren Stellvertreter/innen sowie die Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für die VI. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf
2. Berichterstatterin: Bezirksstadträtin Carolina Böhm
3.a) Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gem. § 35 Abs. 5 Ziff. 2 AG KJHG ab sofort für die VI. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf die stimmberechtigten ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder (siehe beigefügte Tabelle) und beruft die beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss:
3. b) Die Bezirksverordnetenversammlung beruft auf Vorschlag ihrer Institutionen gem. § 35 Abs. 7 AG KJHG:
Begründung:
Zu 3.a) Aufgrund § 35 Abs. 5 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
1. neun Bezirksverordnete und 2. sechs Bürgerdeputierte (§ 20 des Bezirksverwaltungsgesetzes), davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit.
Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die freien Träger sollen je mindestens die doppelte Anzahl der auf sie als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder insgesamt entfallenden Personen vorschlagen. Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen. Scheidet ein gewähltes Mitglied vorzeitig aus, so sollen die Träger für die Ersatzwahl mindestens zwei Personen vorschlagen.
Die im Bezirk arbeitenden Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und anerkannten freien Träger der Jugendarbeit einschließlich des Bezirksjugendringes haben die aus der Anlage ersichtlichen Vorschläge unterbreitet.
Zu 3 b) Dem Jugendhilfeausschuss gehören gem. § 35 Abs. 7 AG KJHG als beratende Mitglieder an:
Die unter 3 b) genannten beratenden Mitglieder gem. § 35 Abs. 7 AG KJHG sind von den vorschlagsberechtigten Stellen benannt worden und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Der Bezirkselternausschuss der Kindertagesstätten, der Bezirksschulbeirat, die Vertretungen der Kirchen und freigeistigen Verbände haben bisher keine Vorschläge unterbreitet. Die beratenden Mitglieder nach Nr. 9 werden vom Jugendhilfeausschuss benannt und von der BVV berufen.
Die Berufung der weiteren beratenden Mitglieder wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Arbeitsfähigkeit des Jugendhilfeausschusses ist hierdurch nicht berührt.
Maren Schellenberg Carolina Böhm Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
Die BVV hat in ihrer 4. Sitzung am 23.02.2022 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gem. § 35 Abs. 5 Ziff. 2 AG KJHG ab sofort für die VI. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf die stimmberechtigten ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder (siehe beigefügte Tabelle) und beruft die beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss:
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft auf Vorschlag ihrer Institutionen gem. § 35 Abs. 7 AG KJHG:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |