Drucksache - 0075/VI  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 (Doppelhaushaltsplan 2022/23)
Status:öffentlichAktenzeichen:41/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
17.02.2022 
1. konstituierende öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima - Videokonferenz vertagt   
28.02.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima - Videokonferenz vertagt   
01.03.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima - Videokonferenz vertagt     
02.03.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima - Videokonferenz vertagt   
03.03.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima - Videokonferenz vertagt   
07.03.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima - Videokonferenz erledigt   
10.03.2022 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima - Videokonferenz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.03.2022 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Haushaltsplan2022_2023
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 16.03.2022

1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 (Doppelhaushaltsplan 2022/23)

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Schellenberg

 

3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  Der Doppelhaushaltsplan 2022/23 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschluss­zahlen beschlossen:

 

  r das Haushaltsjahr 2022:

  Einnahmen ....................................................... 673.762.000

  Ausgaben ......................................................... 673.762.000

  Verpflichtungsermächtigungen .......................... 17.445.000

 

  r das Haushaltsjahr 2023:

  Einnahmen ....................................................... 675.496.300

  Ausgaben ......................................................... 675.496.300

  Verpflichtungsermächtigungen .......................... 11.353.000

 

4. Begründung:

 

a) Allgemeines:

Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufga­ben zur Verfügung stehende Finanz­summe setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenan­tzen des Bezirks zusammen.

Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte nicht vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2020. Wo diese aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht repräsentativ waren, wurde auf die Kostenrechnungsergebnisse des Jahres 2019 zurückgegriffen. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sach­kosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten.

Innerbezirklich erfolgte Befassung mit der Haushaltsplanung 2022/23 aufgrund der Wahlen im Jahre 2021 analog der Vorgehensweise vor zehn Jahren in zwei Schritten. Zunächst hat das Bezirksamt der V. Wahlperiode die Eckwerte für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 ermittelt und dem Bezirksamt der VI. Wahlperiode empfohlen, auf dieser Grundlage einen Titelscharfen Haushaltsplanentwurf zu erstellen und zu beschließen. Dabei wurde, wie erstmals im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21, ein bedarfsorientierter Ansatz verfolgt.

Dem Beschluss des Bezirksamts über den titelscharfen Haushaltsplan liegen die Schreiben der SenFin zum Bezirksplafond für den Haushaltsplan 2022/2023 vom 14.04.2021, zur Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2022/2023 vom 26.04.2021, zur 1. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2022/2023 vom 06.07.2021 und zur 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2022/2023 vom 11.01.2022 zugrunde.

Die Planung von Investitionsmitteln, Transfer­ausga­ben außerhalb des PSB sowie der einnahme­abhängigen Aus­gaben erfolgte gesondert.

 

b) Einzelaspekte:

1) Zuweisungskürzung und nicht finanzierte Vorgabe durch die SenFin

Im Plafondschreiben hat die SenFin den Bezirken nicht verausgabte Personalmittel i.H.v. rd. 26,35 Mio.€ abgezogen (Anteil S-Z rd. 2,9 Mio.€). Diese Mittel stehen zukünftig nur noch für neue Aufgaben zur Verfügung und fehlen daher bei der Ausfinanzierung vorhandener Stellen.

Im Zuweisungsschreiben hat die SenFin die im Zusammenhang mit den erwarteten Steuerausfällen bisher zentral veranschlagte Pauschale Minderausgaben i.H.v. rd. 78,1 Mio.€ auf die Bezirke verteilt (Anteil S-Z rd. 6,48 Mio.€).

Außerdem hat die SenFin den Bezirken vorgegeben, die in 2020 nicht verausgabten Mittel der baulichen Unterhaltung nach 2022 vorzutragen, obwohl diese aus dem Abschluss 2020, aufgrund der Neutralstellung der isolierten Jahresergebnisse gemäß § 12 a Haushaltsgesetz 2020/21, also nicht finanziert sind (in S-Z rd. 2,68 Mio.€).

Wie bereits in den Vorjahren enthielten die 1. und 2. Fortschreibung der SenFin im wesentlichen nur Beträge, die aufgabenspezifisch in den jeweils betroffenen Ämtern zu verorten waren und somit nicht zum Abbau der Unterfinanzierung genutzt werden konnten. Insofern wiesen die ermittelten Eckwerte für den Bezirkshaushalt 2022/23 ein erhebliches Finanzrisiko auf, das zwar vom Bezirksamt der VI. Wahlperiode bei der titelscharfen Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs deutlich verringert, aber nicht im erforderlichen Umfang aufgelöst werden konnte. Maßgeblich hierfür waren die vorgenannten Kürzungen und Vorgaben der SenFin.

 

2) Maßnahmen des Bezirksamts zur Defizitabsenkung

Dem Titelscharf aufgestellten Haushaltsplanentwurf liegen bereits die folgenden wesentlichen Entscheidungen zur Defizitabsenkung zugrunde:

  • Veranschlagung der zentral bewirtschafteten Personalmittel nur in Höhe der von der SenFin vorgegebenen Mindestveranschlagungshöhe (Referenzwert). Eine weitere Absenkung würde die SenFin im Rahmen der Nachschau nicht tolerieren.
  • Pauschale Absenkung der bedarfsgerecht angemeldeten Ansätze der als steuerbar geltenden Ausgaben der Bereiche A05 und A09 um 10%.
  • Nichtveranschlagung der vorgegebenen Nachholbeträge aus 2020 für die bauliche Unterhaltung von Verwaltungs- und Schulbauten (3306/51900 & 3306/51902), da diese aus dem Abschluss 2020 nicht finanziert sind. Es ist möglich, dass die SenFin dies in der Nachschau kritisiert. Das Bezirksamt wird daher bei der Übersendung des von der BVV beschlossenen Haushaltsplans darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine bewusste politische Entscheidung aufgrund einer nicht finanzierten Vorgabe handelt.
  • Nichtberücksichtigung der Ausgaben für die Tagesreinigung an Schulen. Diese Mittel wurden den Bezirken bisher von zentraler Stelle finanziert. Eine Erhöhung des Sachmittelplafonds im Rahmen der Zuweisung ist jedoch nicht erfolgt, sodass diese Mittel in der Zuweisung nicht enthalten sind.
  • Einnahmeseitige Veranschlagung des Restbestands an Rücklagen nach § 62 LHO i.H.v. 435.000€ (4500/35903).
  • Verteilung des Abschlussergebnisses 2018 auf beide Planjahre.
  • Erwartete pandemiebedingte Bedarfe wurden nicht etatisiert, da entsprechende Beträge auch nicht in der Zuweisung enthalten sind.

 

3) Pauschalen im Haushaltsplan

Neben den vorstehend beschriebenen Maßnahmen sieht das Bezirksamt keine weiteren Möglichkeiten zur Absenkung des verbleibenden Finanzierungsdefizits, ohne gegen konkrete Veranschlagungsvorgaben der SenFin zu verstoßen. Die dadurch verbleibenden Defizite sind als Pauschale Minderausgaben bei 4500/97203 in folgender Höhe veranschlagt:

2022 = -12.302.000€

2023 = -12.180.000€

 

Damit sind die Pauschalen Minderausgaben rd. doppelt so hoch veranschlagt, wie sie nach der, von der SenFin im Rahmen der Nachschau noch genau zu ermittelnden, sogenannten 1%-Grenze ausfallen dürften. Es ist damit zu rechnen, dass die SenFin dies im Rahmen der Nachschau kritisiert. Die Höhe der nach allen Anstrengungen zur Defizitabsenkung verbleibenden Pauschalen Minderausgaben ist jedoch fast identisch ist mit der Höhe der Auswirkungen aller unter 1) dargestellten Maßnahmen der SenFin. Vor diesem Hintergrund steht das Bezirksamt auf dem Standpunkt, dass die Pauschalen Minderausgaben auch nur durch eine Rücknahme dieser Kürzungen planerisch aufgelöst werden können.

 

c) gliche Folgen:

Wenn die Zuweisungssituation des Bezirks nicht wenigstens soweit verbessert wird, dass die sogenannte 1%-Grenze der Pauschalen Minderausgaben eingehalten werden kann ist nicht auszuschließen, dass die SenFin im Rahmen der Nachschau dem Hauptausschuss empfiehlt den Beschluss zu fassen, dass der Bezirk Steglitz-Zehlendorf einen Ergänzungsplan aufzustellen hat. In diesem müssten dann die Ansätze so geändert werden, dass die von der SenFin in der Nachschau kritisierten Sachverhalte beseitigt sind. Bis dies erfolgt ist es möglich, dass für den Bezirk weiterhin die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 VvB. gilt.

 

 

Schellenberg

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 in sieben Sitzungen beraten und in der 7. Sitzung am 10.03.2022 mit Zustimmung von Grüne, SPD, FDP bei Ablehnung von CDU, AfD und Enthaltung der Linke folgende Beschlussempfehlung abgegeben:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

  Für das Haushaltsjahr 2022:

  Einnahmen ............................................. 675.886.000 €

  Ausgaben ............................................... 675.886.000 €

  Verpflichtungsermächtigungen ............ 17.445.000 €

 

  r das Haushaltsjahr 2023:

  Einnahmen ............................................. 677.620.300 €

  Ausgaben ............................................... 677.620.300 €

   Verpflichtungsermächtigungen ............ 8.143.000 €

 

unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ersuchen und Ermächtigungen:

Ansatzänderungen 2022 und 2023 (Beträge in €)

 

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2022 (alt)

mehr/

 weniger

Ansatz 2022 (neu)

Ansatz 2023 (alt)

mehr/

weniger

Ansatz 2023 (neu)

 

Nr.

Einnahmen

 

4201

11148

E03

1.600.000

56.000

1.656.000

1.700.000

56.000

1.756.000

1

4500

37101

E03

0

2.068.000

2.068.000

0

2.068.000

2.068.000

2

 

 

 

Summe

2.124.000

 

 

2.124.000

 

 

Ausgaben

 

3100

54010

A09

0

15.000

15.000

0

15.000

15.000

3

3300

52906

A09

71.000

-5.000

66.000

71.000

-5.000

66.000

4

3302

42201

 

102.000

-61.000

41.000

103.000

-61.000

42.000

5

3302

42811

 

218.000

61.000

279.000

221.000

61.000

282.000

5

3306

51900

A02

2.566.000

742.000

3.308.000

2.566.000

742.000

3.308.000

6

3310

42811

 

0

66.000

66.000

0

67.000

67.000

7

3310

54053

A09

13.000

5.000

18.000

13.000

5.000

18.000

8

3350

44100

 

3.700

1.000

4.700

3.800

1.000

4.800

9

3350

54079

A09

1.000

1.000

2.000

1.000

1.000

1.000

9

3630

52501

A09

0

1.000

1.000

0

1.000

1.000

10

3630

53110

A09

25.000

-1.000

24.000

25.000

-1.000

24.000

11

3630

54053

A09

1.000

4.000

5.000

1.000

4.000

5.000

12

3640

42801

 

2.332.000

-66.000

2.266.000

2.355.000

-67.000

2.288.000

13

3701

51701

A08

4.909.000

371.000

5.280.000

4.909.000

371.000

5.280.000

14

3701

71402

 

0

0

0

1.000.000

-1.000.000

0

15

3701

71405

 

0

0

0

1.000.000

1.000.000

2.000.000

15

3704

51701

A08

2.700.000

371.000

3.071.000

2.700.000

371.000

3.071.000

14

3810

52110

A04

2.700.000

25.000

2.725.000

2.700.000

25.000

2.725.000

16

3900

44100

 

1.000

-1.000

0

1.000

-1.000

0

9

3900

54079

A09

1.000

-1.000

0

1.000

-1.000

0

9

4200

54010

A09

110.000

12.000

122.000

60.000

12.000

72.000

17

4500

46201

 

0

-2.000.000

-2.000.000

0

-2.000.000

-2.000.000

18

4500

97203

A09

-12.302.000

2.584.000

-9.718.000

-12.180.000

2.584.000

-9.596.000

19

 

 

 

Summe

2.124.000

 

 

2.124.000

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

3701

71402

 

0

0

0

2.210.000

-2.210.000

0

15

3701

71405

 

0

0

0

1.500.000

-1.000.000

500.000

15

 

 

 

Summe

0

 

 

-3.210.000

 

 

 

Erläuterung der Veränderungen

  1. Zur Gegenfinanzierung von Ausgabesteigerungen (Nrn. 3, 12, 16, 17)

 

  1. Globalsummenerhöhung: Verwendung für Nrn. 6, 14, 19

 

  1. r Videostreaming der BVV-Sitzungen (vgl. Nr. 1)

 

  1. Zur Gegenfinanzierung der Erhöhung bei 3310/54053 (vgl. Nr. 8)

 

  1. Betragliche Fehlerkorrektur zur Anpassung an Stellenplan (Beschäftigtenvertretungen)

 

  1. Erhöhung der baulichen Unterhaltung (ohne Schule) aus Globalsummenerhöhung (Nr. 2)

 

  1. BePo E 9b für Flüchtlingskoordination bei der Integrationsbeauftragten (vgl. Nr. 13)

 

  1. r Veranstaltungen der Integrationsbeauftragten (vgl. Nr. 4)

 

  1. Fehlerkorrektur: Wegfall Kapitel 3900

 

  1. r Fortbildungsmaßnahmen im Fachbereich Kultur (vgl. Nr. 11)

 

  1. Zur Gegenfinanzierung der Veranschlagung bei 3630/52501 (vgl. Nr. 10)

 

  1. r Veranstaltungen im Rahmen der Kulturarbeit (Finanzierung vgl. Nr. 1)

 

  1. Gegenfinanzierung für 3310/42811 (Nr. 7)

 

  1. r Tagesreinigung an Schulen aus Globalsummenerhöhung (Nr. 2)

 

  1. Aktualisierung Bauvorhaben: Verschiebung „Sanierung GS am Buschgraben“ (3701/71402), kompakte Baudurchführung „Sporthalle Friedrich-Drake-Schule“ (3701/71405)

 

  1. r zusätzliche Baumpflanzungen (vgl. Nr. 1)

 

  1. r Feinscreening-Maßnahmen im Bereich des Milieuschutzes (vgl. Nr. 1)

 

  1. Pauschale Absenkung Personalveranschlagung (vgl. Nr. 19)

 

  1. Reduzierung: Absenkung Personalveranschlagung (Nr. 18), Globalsummenerhöhung (Nr. 2)

 

Ersuchen und Ermächtigungen

  1. Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

  1. Bei Kapitel 3700, Titel 53405 wird in den Erläuterungen ergänzt: „Hiervon sind 12.000 €r die Umsetzung des Projekts „Schüler*innenhaushalt“ vorgesehen.“

 

  1. Aus dem für die Bezirke angekündigten Stellenaufwuchs sollen im Einzelplan 35 Stellen geschaffen werden: 1 A 10/E 9b (Einbürgerung/3501), 1 A 8/E 9a (Wohnungsamt/3502), 2 (Bürgeramt/3500).

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die Beschlussempfehlung wurde in der 5. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16.03.2022 wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

  r das Haushaltsjahr 2022:

  Einnahmen ............................................. 675.886.000 €

  Ausgaben ............................................... 675.886.000 €

  Verpflichtungsermächtigungen ............ 17.445.000 €

 

  r das Haushaltsjahr 2023:

  Einnahmen ............................................. 677.620.300 €

  Ausgaben ............................................... 677.620.300 €

   Verpflichtungsermächtigungen ............ 8.143.000 €

 

unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ersuchen und Ermächtigungen:

Ansatzänderungen 2022 und 2023 (Beträge in €)

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2022 (alt)

mehr/

 weniger

Ansatz 2022 (neu)

Ansatz 2023 (alt)

mehr/

weniger

Ansatz 2023 (neu)

 

Nr.

Einnahmen

 

4201

11148

E03

1.600.000

56.000

1.656.000

1.700.000

56.000

1.756.000

1

4500

37101

E03

0

2.068.000

2.068.000

0

2.068.000

2.068.000

2

 

 

 

Summe

2.124.000

 

 

2.124.000

 

 

Ausgaben

 

3100

54010

A09

0

15.000

15.000

0

15.000

15.000

3

3300

52906

A09

71.000

-5.000

66.000

71.000

-5.000

66.000

4

3302

42201

 

102.000

-61.000

41.000

103.000

-61.000

42.000

5

3302

42811

 

218.000

61.000

279.000

221.000

61.000

282.000

5

3306

51900

A02

2.566.000

742.000

3.308.000

2.566.000

742.000

3.308.000

6

3310

42811

 

0

66.000

66.000

0

67.000

67.000

7

3310

54053

A09

13.000

5.000

18.000

13.000

5.000

18.000

8

3350

44100

 

3.700

1.000

4.700

3.800

1.000

4.800

9

3350

54079

A09

1.000

1.000

2.000

1.000

1.000

1.000

9

3630

52501

A09

0

1.000

1.000

0

1.000

1.000

10

3630

53110

A09

25.000

-1.000

24.000

25.000

-1.000

24.000

11

3630

54053

A09

1.000

4.000

5.000

1.000

4.000

5.000

12

3640

42801

 

2.332.000

-66.000

2.266.000

2.355.000

-67.000

2.288.000

13

3701

51701

A08

4.909.000

371.000

5.280.000

4.909.000

371.000

5.280.000

14

3701

71402

 

0

0

0

1.000.000

-1.000.000

0

15

3701

71405

 

0

0

0

1.000.000

1.000.000

2.000.000

15

3704

51701

A08

2.700.000

371.000

3.071.000

2.700.000

371.000

3.071.000

14

3810

52110

A04

2.700.000

25.000

2.725.000

2.700.000

25.000

2.725.000

16

3900

44100

 

1.000

-1.000

0

1.000

-1.000

0

9

3900

54079

A09

1.000

-1.000

0

1.000

-1.000

0

9

4200

54010

A09

110.000

12.000

122.000

60.000

12.000

72.000

17

4500

46201

 

0

-2.000.000

-2.000.000

0

-2.000.000

-2.000.000

18

4500

97203

A09

-12.302.000

2.584.000

-9.718.000

-12.180.000

2.584.000

-9.596.000

19

 

 

 

Summe

2.124.000

 

 

2.124.000

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

3701

71402

 

0

0

0

2.210.000

-2.210.000

0

15

3701

71405

 

0

0

0

1.500.000

-1.000.000

500.000

15

 

 

 

Summe

0

 

 

-3.210.000

 

 

 

Erläuterung der Veränderungen

  1. Zur Gegenfinanzierung von Ausgabesteigerungen (Nrn. 3, 12, 16, 17)

 

  1. Globalsummenerhöhung: Verwendung für Nrn. 6, 14, 19

 

  1. r Videostreaming der BVV-Sitzungen (vgl. Nr. 1)

 

  1. Zur Gegenfinanzierung der Erhöhung bei 3310/54053 (vgl. Nr. 8)

 

  1. Betragliche Fehlerkorrektur zur Anpassung an Stellenplan (Beschäftigtenvertretungen)

 

  1. Erhöhung der baulichen Unterhaltung (ohne Schule) aus Globalsummenerhöhung (Nr. 2)

 

  1. BePo E 9b für Flüchtlingskoordination bei der Integrationsbeauftragten (vgl. Nr. 13)

 

  1. r Veranstaltungen der Integrationsbeauftragten (vgl. Nr. 4)

 

  1. Fehlerkorrektur: Wegfall Kapitel 3900

 

  1. r Fortbildungsmaßnahmen im Fachbereich Kultur (vgl. Nr. 11)

 

  1. Zur Gegenfinanzierung der Veranschlagung bei 3630/52501 (vgl. Nr. 10)

 

  1. r Veranstaltungen im Rahmen der Kulturarbeit (Finanzierung vgl. Nr. 1)

 

  1. Gegenfinanzierung für 3310/42811 (Nr. 7)

 

  1. r Tagesreinigung an Schulen aus Globalsummenerhöhung (Nr. 2)

 

  1. Aktualisierung Bauvorhaben: Verschiebung „Sanierung GS am Buschgraben“ (3701/71402), kompakte Baudurchführung „Sporthalle Friedrich-Drake-Schule“ (3701/71405)

 

  1. r zusätzliche Baumpflanzungen (vgl. Nr. 1)

 

  1. r Feinscreening-Maßnahmen im Bereich des Milieuschutzes (vgl. Nr. 1)

 

  1. Pauschale Absenkung Personalveranschlagung (vgl. Nr. 19)

 

  1. Reduzierung: Absenkung Personalveranschlagung (Nr. 18), Globalsummenerhöhung (Nr. 2)

 

Ersuchen und Ermächtigungen

  1. Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

  1. Bei Kapitel 3700, Titel 53405 wird in den Erläuterungen ergänzt: „Hiervon sind 12.000 €r die Umsetzung des Projekts „Schüler*innenhaushalt“ vorgesehen.“

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Die BVV hat in ihrer 5. Sitzung am 16.03.2022 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

  r das Haushaltsjahr 2022:

  Einnahmen ............................................. 675.886.000 €

  Ausgaben ............................................... 675.886.000 €

  Verpflichtungsermächtigungen ............ 17.445.000 €

 

  r das Haushaltsjahr 2023:

  Einnahmen ............................................. 677.620.300 €

  Ausgaben ............................................... 677.620.300 €

   Verpflichtungsermächtigungen ............ 8.143.000 €

 

unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ersuchen und Ermächtigungen:

Ansatzänderungen 2022 und 2023 (Beträge in €)

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2022 (alt)

mehr/

 weniger

Ansatz 2022 (neu)

Ansatz 2023 (alt)

mehr/

weniger

Ansatz 2023 (neu)

 

Nr.

Einnahmen

 

4201

11148

E03

1.600.000

56.000

1.656.000

1.700.000

56.000

1.756.000

1

4500

37101

E03

0

2.068.000

2.068.000

0

2.068.000

2.068.000

2

 

 

 

Summe

2.124.000

 

 

2.124.000

 

 

Ausgaben

 

3100

54010

A09

0

15.000

15.000

0

15.000

15.000

3

3300

52906

A09

71.000

-5.000

66.000

71.000

-5.000

66.000

4

3302

42201

 

102.000

-61.000

41.000

103.000

-61.000

42.000

5

3302

42811

 

218.000

61.000

279.000

221.000

61.000

282.000

5

3306

51900

A02

2.566.000

742.000

3.308.000

2.566.000

742.000

3.308.000

6

3310

42811

 

0

66.000

66.000

0

67.000

67.000

7

3310

54053

A09

13.000

5.000

18.000

13.000

5.000

18.000

8

3350

44100

 

3.700

1.000

4.700

3.800

1.000

4.800

9

3350

54079

A09

1.000

1.000

2.000

1.000

1.000

1.000

9

3630

52501

A09

0

1.000

1.000

0

1.000

1.000

10

3630

53110

A09

25.000

-1.000

24.000

25.000

-1.000

24.000

11

3630

54053

A09

1.000

4.000

5.000

1.000

4.000

5.000

12

3640

42801

 

2.332.000

-66.000

2.266.000

2.355.000

-67.000

2.288.000

13

3701

51701

A08

4.909.000

371.000

5.280.000

4.909.000

371.000

5.280.000

14

3701

71402

 

0

0

0

1.000.000

-1.000.000

0

15

3701

71405

 

0

0

0

1.000.000

1.000.000

2.000.000

15

3704

51701

A08

2.700.000

371.000

3.071.000

2.700.000

371.000

3.071.000

14

3810

52110

A04

2.700.000

25.000

2.725.000

2.700.000

25.000

2.725.000

16

3900

44100

 

1.000

-1.000

0

1.000

-1.000

0

9

3900

54079

A09

1.000

-1.000

0

1.000

-1.000

0

9

4200

54010

A09

110.000

12.000

122.000

60.000

12.000

72.000

17

4500

46201

 

0

-2.000.000

-2.000.000

0

-2.000.000

-2.000.000

18

4500

97203

A09

-12.302.000

2.584.000

-9.718.000

-12.180.000

2.584.000

-9.596.000

19

 

 

 

Summe

2.124.000

 

 

2.124.000

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

3701

71402

 

0

0

0

2.210.000

-2.210.000

0

15

3701

71405

 

0

0

0

1.500.000

-1.000.000

500.000

15

 

 

 

Summe

0

 

 

-3.210.000

 

 

 

Erläuterung der Veränderungen

  1. Zur Gegenfinanzierung von Ausgabesteigerungen (Nrn. 3, 12, 16, 17)

 

  1. Globalsummenerhöhung: Verwendung für Nrn. 6, 14, 19

 

  1. r Videostreaming der BVV-Sitzungen (vgl. Nr. 1)

 

  1. Zur Gegenfinanzierung der Erhöhung bei 3310/54053 (vgl. Nr. 8)

 

  1. Betragliche Fehlerkorrektur zur Anpassung an Stellenplan (Beschäftigtenvertretungen)

 

  1. Erhöhung der baulichen Unterhaltung (ohne Schule) aus Globalsummenerhöhung (Nr. 2)

 

  1. BePo E 9b für Flüchtlingskoordination bei der Integrationsbeauftragten (vgl. Nr. 13)

 

  1. r Veranstaltungen der Integrationsbeauftragten (vgl. Nr. 4)

 

  1. Fehlerkorrektur: Wegfall Kapitel 3900

 

  1. r Fortbildungsmaßnahmen im Fachbereich Kultur (vgl. Nr. 11)

 

  1. Zur Gegenfinanzierung der Veranschlagung bei 3630/52501 (vgl. Nr. 10)

 

  1. r Veranstaltungen im Rahmen der Kulturarbeit (Finanzierung vgl. Nr. 1)

 

  1. Gegenfinanzierung für 3310/42811 (Nr. 7)

 

  1. r Tagesreinigung an Schulen aus Globalsummenerhöhung (Nr. 2)

 

  1. Aktualisierung Bauvorhaben: Verschiebung „Sanierung GS am Buschgraben“ (3701/71402), kompakte Baudurchführung „Sporthalle Friedrich-Drake-Schule“ (3701/71405)

 

  1. r zusätzliche Baumpflanzungen (vgl. Nr. 1)

 

  1. r Feinscreening-Maßnahmen im Bereich des Milieuschutzes (vgl. Nr. 1)

 

  1. Pauschale Absenkung Personalveranschlagung (vgl. Nr. 19)

 

  1. Reduzierung: Absenkung Personalveranschlagung (Nr. 18), Globalsummenerhöhung (Nr. 2)

 

Ersuchen und Ermächtigungen

  1. Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

  1. Bei Kapitel 3700, Titel 53405 wird in den Erläuterungen ergänzt: „Hiervon sind 12.000 €r die Umsetzung des Projekts „Schüler*innenhaushalt“ vorgesehen.“

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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