Drucksache - 0046/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Straße Am Pfuhl Höhe Einmündung Zeisigweg ein Halteverbot dergestalt anzuordnen, dass auch größere Fahrzeuge aus dem Zeisigweg herauskommen können, ohne dass zunächst ein Hupkonzert stattfinden muss.
Begründung:
Der Zeisigweg ist bedingt durch seine bauliche Enge als Einbahnstraße ausgewiesen. Fahrzeuge müssen in die Straße Am Pfuhl abfahren. Die Einmündung des Zeisigweges in diese Straße ist derart beengt, dass durch parkende Fahrzeuge de facto kein Einbiegen für LKW oder Lieferwagen möglich ist. Dies behindert den Straßenverkehr insbesondere auch für Ver- und ganz besonders Entsorger und führt auch immer wieder zu Hupkonzerten.
Der Antrag wurde am 12.05.2022 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender |
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