Drucksache - 0040/VI  

 
 
Betreff: Marchandstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:67/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Kronhagel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.01.2022 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Mobilität, Verkehr, Ordnung Empfehlung
10.02.2022 
1. konstituierende öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung - Videokonferenz vertagt   
24.03.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung - Videokonferenz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
27.04.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz vertagt   
18.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 18.05.2022

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in der Marchandstraße in Berlin-Lankwitz ein Durchfahrtsverbot für LKWs von über 7,5 t angeordnet werden und Maßnahmen zur Reduzierung/Einhaltung der geltenden Geschwindigkeit von 30 km/h ergriffen werden können. Letztere könnten z.B. sein:

  • in regelmäßigen Abständen Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei,
  • an den Einmündungen (Malteserstraße/Marchandstraße und Tautenburger Straße/Frankenhauser Straße) jeweils eine große „30“ auf die Fahrbahndecke Straße aufzubringen,
  • die Verkehrsführung zu verändern, dass durchfahrende Fahrzeuge die Marchandstraße nur versetzt durchfahren könnten, z.B. streckenweise Anordnung von Parkplätzen in Längsrichtung, Gehwegvorstreckungen, das Aufstellen von Blumenkübeln o.ä.

 

Begründung:

 

Die Marchandstraße ist Teil einer Tempo-30-Zone, jedoch auch eine häufig genutzte Durchfahrtsstraße zwischen der Malteserstraße und der Tautenburger Straße. Die querenden Fahrzeuge beachten dabei die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung oftmals nicht.

 

 

Der Antrag wurde am 24.03.2022 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und bei Zustimmung von CDU, Linke mit Nein-Stimmen von Grüne, SPD, FDP abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 18.05.2022 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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