Drucksache - 0022/VI  

 
 
Betreff: Das Bezirksamt als Arbeitgeber: Umsetzung der Corona-Infektionsschutzregeln am Arbeitsplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
08.12.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Kann das Bezirksamt die Vorgabe, dass Büroarbeitsplätze zu maximal 50% in Präsenz besetzt sein sollen, umsetzen? Wenn nein, welcher Prozentsatz wird in etwa tatsächlich erreicht?

2)   Ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Bürotätigkeit soweit möglich das Angebot gemacht worden, mobiles Arbeiten bzw. Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen?

3)   Wie viele haben das Angebot angenommen?

4)   Wie geht das Bezirksamt damit um, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter theoretisch verpflichtet sind, das Angebot für mobiles Arbeiten bzw. Homeoffice anzunehmen? Wird diese Verpflichtung aktiv durchgesetzt?

5)   Wie kontrolliert das Bezirksamt die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz?

Was geschieht mit Personen, die weder geimpft, noch genesen sind und auch keinen tagesaktuellen Test vorweisen können? Hat dies ggf. dienstrechtliche Konsequenzen? Wenn ja, welche?

6)   Das Bezirksamt ist als Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten zweimal wöchentlich einen für diese kostenlosen Test anzubieten.

a)   Welche Anzahl an Testsets pro Woche wird dafür benötigt?

b)   Welche Kosten entstehen dem Bezirk dadurch?

c)   Ist es derzeit überhaupt möglich, eine entsprechende Zahl von Tests zu beschaffen?

d)   Werden diese Tests vom Bezirksamt durchgeführt?

Falls ja:

  1. Unter Aufsicht geschulten Personals?
  2. Aerhalb oder innerhalb der Räumlichkeiten des Bezirksamts?
  3. Wie werden die Tests organisatorisch durchgeführt?
  4. Wie sind die Erfahrungen mit der Testdurchführung?
  5. Wie sehen Testdurchführung und -kontrolle in den Außenstellen aus?

7)   Wenn das Bezirksamt zweimal wöchentlich einen (für die Beschäftigten) kostenlosen Test anbieten muss was geschieht an den übrigen drei Arbeitstagen der Woche?

a)   Erwartet das Bezirksamt, dass die Beschäftigten diese Tests aus eigener Tasche bezahlen?

b)   Wenn ja gibt es Härtefallregelungen?

8)   Es gibt mit Sicherheit ungeimpfte Beschäftigte, die auf den ÖPNV angewiesen sind, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Am Beginn einer Arbeitswoche müssen sie jedoch als allererste Maßnahme eine Teststelle aufsuchen, um ein tagesaktuelles Zertifikat zu erlangen. Diese sind jedoch nicht immer für jedermann fußufig erreichbar, was dazu führt, dass die Betroffenen eigentlich mit dem ÖPNV zu einer Teststation fahren müssten, um überhaupt die Erlaubnis zum Benutzen des ÖPNV zu erlangen. Was rät das Bezirksamt den Betroffenen zur Lösung dieses logistischen Problems?

9)   lt das Bezirksamt es für wünschenswert, dass seine Beschäftigten geimpft sind bzw. sich impfen lassen?

Falls ja, welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um den gewünschten Status zu erreichen?

10)    Wie verhält sich das Bezirksamt bezüglich der Lohn-/Gehaltsfortzahlung gegenüber ungeimpften Beschäftigten, die

a)   positiv auf Corona getestet wurden und sich daher in Quarantäne begeben müssen oder

b)   die an Covid-19 erkrankt sind?

11)    Welche Maßnahmen würde das Bezirksamt ergreifen, um ggf. eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht durchzusetzen?

 
 

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