Drucksache - 2210/V  

 
 
Betreff: Sondernutzung großzügig ermöglichen für Corona-Testzentren und Außengastronomie
Status:öffentlichAktenzeichen:1247/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-, GRÜNE-, FDP- und SPD-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Lücke. Steinhoff/Wojahn
2. Specht-Habbel
3. Buchta
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.03.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag vom 10.03.2021
Beschluss vom 17.03.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Sondernutzung öffentlichen Raumes für a) Testzentren und b) die Außengastronomie auf Antrag großgig und unter Verweis auf einzuhaltende Hygienemaßnahmen nach SARS-CoV-2-Verordnung zu bewilligen.

 

Begründung:

 

Der Senat hat mit Beschluss vom 09.03.2021 den Bezirken anempfohlen, großgig von ihrem Ermessensspielraum hinsichtlich der Sondernutzung für Außengastronomie Gebrauch zu machen. Dies muss ebenso für Teststellen gelten, die von Apotheken und Arztpraxen eingerichtet werden, denn diese sind durch das Gebot der räumlichen Trennung ebenfalls auf die Nutzung von öffentlichem Raum angewiesen. Diese Empfehlung des Senates muss unmittelbar umgesetzt werden. Nach den Erfahrungen aus dem ersten Lockdown kann die bezirkliche Ordnungsbehörde mit diesem Beschluss dabei wirksam unterstützt werden.

 

 

In der 99. Sitzung des Ältestenrats am 10.03.2021 sind die GRÜNE- und die FDP-Fraktion dem Antrag beigetreten.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

In der 100. Sitzung des Ältestenrats am 16.03.2021 ist die SPD-Fraktion dem Antrag beigetreten.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 17.03.2021 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Sondernutzung öffentlichen Raumes für a) Testzentren und b) die Außengastronomie auf Antrag großgig und unter Verweis auf einzuhaltende Hygienemaßnahmen nach SARS-CoV-2-Verordnung zu bewilligen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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