Drucksache - 2207/V  

 
 
Betreff: Verschmutzung durch Hundekot
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Dr. Bone­Winkel 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.03.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Unterstützt der zuständige Stadtrat nach wie vor die Regelung zur Mitführung von Hundekotbeuteln, so wie er das im Mai 2020 gegenüber der Morgenpost ausdrücklich getan hat?

 

2)   In welcher Weise und in welchem Umfang führt das Bezirksamt Kontrollen der Hundebesitzer bezüglich der Kotbeutel-Mitführpflicht durch?

 

3)   Wie begegnet das Bezirksamt der faktisch zugenommenen Verschmutzung durch den angestiegenen Ausflugsverkehr in der Corona-Zeit?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

1)   In dem von Ihnen erwähnten Artikel in der Morgenpost im Mai ging es um eine damals angekündigte (inzwischen erfolgte) Gesetzesänderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes. Da hatte/habe ich nichts zu „unterstützen“, weil das Bezirksamt keine Kompetenzen in der Gesetzgebung hat wenn man davon absieht, dass der Rat der Bürgermeister im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.

 

Worum ging es?

Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte in der vorletzten Legislaturperiode im Jahr 2016 eine Änderung des Berliner Hundegesetzes beschlossen. Bestandteil des Gesetzespakets war damals auch die Einführung einer Pflicht für alle Hundebesitzer immer auch geeignete Hilfsmittel mitzuführen, um den Kot ihres Hundes entfernen zu können (wozu sie vorher bereits verpflichtet gewesen waren). Im Volksmund wurde dies „Hundekotbeutel-Mitführpflicht“ genannt und im Straßenreinigungsgesetz verankert.

Nachdem das Gesetz verabschiedet worden war, ging es natürlich um die Frage von Kontrollen und Ahndung von Verstößen. Und in diesem Zusammenhang hat insbesondere mein Ordnungsamtsleiter und in den Stadträtesitzungen dann auch ich darauf hingewiesen, dass es hier noch eine für den Vollzug entscheidende Gesetzeslücke gab. Es war nämlich vergessen worden neben der Mitführpflicht auch eine Pflicht im Gesetz zu verankern, die Hilfsmittel bei Kontrollen auch vorzeigen zu müssen.

 

Somit konnte diese Pflicht durch die Ordnungsämter gar nicht wirksam kontrolliert werden jedenfalls nicht in einer rechtlich sanktionierbaren Form eines Bgeldes.

 

Diese Lücke, man könnte auch sagen dieser handwerklicher Fehler in der Gesetzgebung 2016, wurde durch die Gesetzesänderung im Juni 2020 endlich geschlossen. Das habe ich auch gegenüber Frau Lange von der Morgenpost im Mai 2020 tatsächlich begrüßt. Und daran hat sich natürlich auch nichts geändert.

 

Noch besser wäre es allerdings, wenn die gleiche Regelung, wie sie jetzt im Straßenraum existiert, auch für den Bereich der Grünlagen im Grünanlagengesetz getroffen worden wäre. Hier besteht die Pflicht zum Mitführen der geeigneten Hilfsmittel nach wie vor nicht.

 

2)   Dazu zitiere ich zunächst, was ich gegenüber der Morgenpost auf ihre damalige Anfrage geantwortet hatte:

(…) Ich gehe davon aus, dass nach der Gesetzesänderung stichprobenartige Kontrollen stattfinden werden. Mehr sicher nicht. Jeden Hundehalter, den man antrifft, auf die Hilfsmittel kontrollieren zu wollen, scheidet von den Personalkapazitäten der Ordnungsämter aus - und war vom damaligen Justizsenator Herrn Heilmann auch ausdrücklich bezüglich des neuen Hundegesetzes nicht so gedacht. (Betrifft auch die Leinenpflicht.)

Man kann immer nur betonen, dass es im Rahmen des Hundegesetzes (die entsprechende Änderung des Straßenreinigungsgesetzes ist dazu nur eine Ergänzung) keinerlei zusätzliches Kontrollpersonal für die Ordnungsämter gegeben hat. Alles, was das Ordnungsamt kontrolliert, passiert immer nur stichprobenartig.

Das gilt insbesondere in Zeiten der Pandemie, in denen die Mitarbeitenden des Außendienstes schwerpunktmäßig die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln zu kontrollieren haben, weswegen andere Dinge zwar auch noch kontrolliert werden, aber im Umfang etwas eingeschränkter.“

 

Aus meiner damaligen Erläuterung ging schon hervor und daran hat sich bekanntermaßen im weiteren Jahresverlauf nichts geändert, dass der besondere Focus der Arbeit der Ordnungsämter in den letzten 12 Monaten auf anderen Dingen lag als auf dem der Kontrolle der „Hundekotbeutel-Mitführpflicht“, zumal streng genommen das Gesetz gar nicht von einer „Beutel-Pflicht“ spricht und Hundebesitzer, wenn sie kontrolliert werden, auch andere „geeignete Mittel“ vorzeigen könnten, z.B. eine alte Zeitung und es im Einzelfall schwer zu beweisen wäre, dass das nicht geeignet ist.

 

Hinzu kommt, dass Hundekontrollen durch das Ordnungsamt schwerpunktmäßig in Grünanlagen erfolgen. Dort kann aber keine „Hundekotbeutelpflicht“ kontrolliert werden, weil sie dort wie gesagt gar nicht existiert.

 

3)   Die in dieser Fragestellung gemachten „faktischen“ Feststellungen kann das Bezirksamt inhaltlich nicht nachvollziehen und hat dazu auch keine belastbaren Daten, die diese Feststellungen bestätigen würden. Im größten Teil der bisherigen „Corona-Zeit“ bestanden ähnliche Regelungen, wie auch jetzt immer noch existieren: jede Person ist angehalten, die eigene Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft nur aus triftigen Gründen zu verlassen. Noch bis zum 6. März 2021 gab es hier sogar ein ausdrückliches Verbot. Das Bezirksamt kann deshalb nicht nachvollziehen, warum es in der „Corona-Zeit“ zu einem „angestiegenen Ausflugsverkehr“ gekommen sein soll. Ebenso wenig kann es deshalb eine daraus resultierende zugenommene Verschmutzung feststellen.

 

Ihre Frage kann das Bezirksamt somit überhaupt gar nicht sinnvoll beantworten.

 

Die Straßenreinigung erfolgt durch die BSR, die Reinigung der Grünanlagen teilweise durch das Grünflächenamt, teilweise auch durch die BSR. Der rot-rot-grüne Senat hat in dieser Wahlperiode in verschiedenen Formen die Mittel gegen die Verschmutzung des öffentlichen Raumes verstärkt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 
 

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