Drucksache - 2144/V  

 
 
Betreff: Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025
Status:öffentlichAktenzeichen:1272/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
04.02.2021 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
18.02.2021 
52. außerordentliche, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.03.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 26.01.2021
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Beschluss vom 17.03.2021

1. Gegenstand der Vorlage: Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025

 

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

 

3. Beschlussentwurf: Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen für das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG beschlossen.

 

4. Begründung:

 

Nach Nr. 1.6 AV § 31 LHO haben die Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) Anmeldungen zum Investitionsprogramm einzureichen.

 

Die SenFin hat mit dem „Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 - Teilbereich Bezirke - (1. AR 21/25 Bez.)“ vom 16.11.2020 die bezirklichen Teilsummen für Investitionen und den Einreichungstermin (05.03.2021) mitgeteilt sowie im Vorgriff auf das „Rundschreiben zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2022/2023 sowie die Finanz- und Investitionsplanung 2021-2025 (Aufstellungsrundschreiben 2022/2023 - AR 22/23)“ vom 22.12.2020 das Anmeldeverfahren geregelt.

 

Abweichend vom Verfahren der Vorjahre erfolgt die Abgabe im wesentlichen über einen umfangreichen elektronischen Vordruck, der für die verwaltungsmäßige Weiterbearbeitung als hilfreich, für das politische Beratungs- und Beschlussverfahren der BVV aber als ungeeignet eingeschätzt wird.

 

Vor diesem Hintergrund sollen die von der Anmeldung umfassten Positionen und Maßnahmen der BVV in der Tabellenform der beigefügten

 

Anlage 1 - Gezielte Zuweisung

Anlage 2 - Pauschale Zuweisung

Anlage 3 - Sonstige Positionen

 

zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die Auswirkungen der „Corona-Pandemie“r die Wirtschafts- und Finanzlage des Landes Berlin und die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Finanzplanung einschl. Investitionsproramm sind vom Senat bereits im Rahmen der Finanzplanung 2020 bis 2024 am 22.09.2020 zunächst pauschal beschlossen worden. In der Konsequenz reduzierter Investitionsplafonds müssen berlinweit die maßnahmenkonkret verteilten Investitionsvolumina für 2022 und 2023 von 3,31 Mrd. € auf 2 Mrd. € (2022) sowie von 3,6 Mrd. € auf 2,1 Mrd. € abgesenkt werden.

 

r den Kernbereich des Investitionsprogramms, die Bauvorhaben, soll dieses Ziel in einem überaus restriktiven Verfahren durch Verschiebung aller noch nicht begonnenen Maßnahmen verfolgt werden. Neuanmeldungen sind nur im Austausch gegen bereits enthaltene Maßnahmen möglich.

 

Um die Möglichkeit zur planerischen Weiterverfolgung verschobener Vorhaben einzuräumen, wurde die Darstellung des Planungszeitraums um fünf Jahre auf zehn Jahre bis 2030 erweitert.

 

Unter diesen Bedingungen hat das Bezirksamt die Anmeldungen entwickelt. Grundlage waren die für die bezirklichen Baumaßnahmen im Haushaltsplan 2020/2021 enthaltenen Ansätze sowie die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft 2019 und 2020. Weiterer Ausgangspunkt für das Anmeldeverfahren war im Zeitalter der Doppelhaushalte systematisch die Beschlusslage zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023, teilweise in der Konkretisierung über den Doppelhaushalt 2020/2021.

 

Dieser Stand wurde durch das vom Senat am 22.09.2020 beschlossene Investitionsprogramm 2020 bis 2024 fortgeschrieben.

 

Anlage 1 - Gezielte Zuweisung

 

Grundsätzlich sind Bauvorhaben mit Gesamtkosten bis rd. 5,5 Mio. € aus der Pauschalen Zuweisung der Bezirke zu finanzieren. Dementsprechend werden Bauvorhaben mit höheren Gesamtkosten i.d.R. für eine gezielte Zuweisungsfinanzierung angemeldet und nach fachbezogener überbezirklicher Priorisierung berücksichtigt.

 

Der in den vergangenen Planungen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) begonnene Prozess, die im Ergebnis des Gebäudescans bzw. Schülerzahlentwicklungen im Rahmen der Wachsenden Stadt notwendigen Schulbauvorhaben zu entwickeln und für eine Haushaltsveranschlagung und Durchführung planerisch vorzubereiten, wurde fortgesetzt und führt zu Anpassungen. Für eine Haushaltsveranschlagung 2024/2025 und damit prioritäre Durchführung sind derzeit folgende Baumaßnahmen vorgesehen:

 

- Erweiterung und Sanierung der Alt-Lankwitzer Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70100)

 

- Erweiterung und Sanierung der Grundschule an der Bäke (Kapitel 3701, Titel 70101)

 

- Erweiterung und Sanierung der 34. Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70102)

 

- Gesamtsanierung der Johannes-Tews-Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70203)

 

- Sanierung der Giesensdorfer Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70214)

 

- Sanierung der Mercator-Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70220)

 

Ebenfalls für einen Beginn in 2024 sind derzeit die im Investitionsprogramm 2019 bis 2023 bereits berücksichtigten Bauvorhaben:

 

- Erneuerung des Verwaltungsstandortes Rathaus Zehlendorf, (Kapitel 3306, Titel 70100)

 

- Neubau der Klingsorstraße (Kapitel 3800, Titel 72506)

 

vorgesehen.

 

r die fachbezogen von den zuständigen Senatsverwaltungen zu erstellenden überbezirklichen Dringlichkeitslisten der von den Bezirken für eine gezielte Zuweisung angemeldeten Bauvorhaben ist die Festlegung und Abgabe einer bezirklichen Dringlichkeitsfolge erforderlich.

 

Die vom Bezirksamt vorgesehene Dringlichkeitsfolge ist in der Spalte „Drgl.-Nr.“ in Übereinstimmung mit den gebildeten Finanzierungsraten eingetragen.

 

Anlage 2 - Pauschale Zuweisung

 

Die Zuweisung umfasst für die planungsrelevanten Jahre Mittel i.H.v. 6.220 T€ pro Jahr. Für Maßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) wird eine Überschreitung der Pauschale durch Senatszuweisung ausgeglichen, wenn mindestens 35 % der Pauschale für Schulbau eingesetzt worden sind. Zur Verdeutlichung dieser Abrechnungs- und Veranschlagungssystematik ist die Darstellung in die Bereiche „außer Schulbau“ und „Schulbau“ unterteilt und den sich ergebenden „Teilzuweisungen“ gegenübergestellt worden.

 

Die vorliegende Bauratenveranschlagung für die Schulbaumaßnahmen überschreitet die „Teilzuweisung“ und führt im gleichen Umfang zur Überschreitung der Gesamtzuweisung. Die Überschreitung wird bei Kapitel 4500, Titel 71903 Pauschale Minderausgaben für Bauinvestitionen nachgewiesen und in dem Maße über nachträgliche Zuweisungsgewährung im Wege der Basiskorrektur ausgeglichen, wie die Überschreitung im Ergebnis der Haushaltswirtschaft tatsächlich eintritt.

 

Aus der Systematik der Finanzierung der Schulbaumaßnahmen ergibt sich ein planerischer Finanzierungsrahmen von rd. 4.043 T€ (65 %) für die „außer Schulbau-Maßnahmen“.  Dieser Rahmen wurde vollsndig ausgeschöpft. Für die Planungsjahre 2022 und 2023 ergibt sich eine Überschreitung der „Teilzuweisung“ von insgesamt 1.680 T€, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Sanierung der JFE Haus der Jugend, Argentinische Allee“ (4011/71500) steht. Hier besteht eine Zusage der SenFin für eine Sonderzuweisung von 1.680 T€, die entsprechend dem Mittelabfluss im Wege der Basiskorrektur abgerufen werden kann. Die Überschreitung wird ebenfalls bei Kapitel 4500, Titel 71903 nachgewiesen.

 

Hier noch enthaltene Überschreitungsbeträge der Folgejahre sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung aufzulösen.

 

Anlage 3 - Sonstige Positionen

 

Die Anmeldungen enthalten systematisch neben der Position 211 - Baumaßnahmen - weitere Positionen investiver Ausgaben, die überwiegend aus der konsumtiven Zuweisung des Bezirks zu finanzieren sind und wegen dieser Finanzierungsabhängigkeit bei der Ansatzbildung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 endgültig festgelegt werden.

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 18.02.2021 in der 52. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 11 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 17.03.2021 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen für das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG beschlossen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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