Drucksache - 2082/V
Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
Gemäß § 16 Abs. 1 Buchstabe c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Da die derzeitige Amtsperiode am 31.12.2020 ausläuft, wird eine Neuwahl für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 erforderlich.
Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nrn. 11 (1) und 12 der VV EaD.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,00 Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und –vorsteher zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.
Cerstin Richter-Kotowski Frank Mückisch Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung am 11.11.2020 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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