Drucksache - 2040/V  

 
 
Betreff: Waldsiedlung Onkel-Toms-Hütte: Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung öffnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn
2. Gaedicke
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.10.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
28.10.2020 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Zurückziehung vom 28.10.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, in den Einbahnstraßen der Waldsiedlung Onkel-Toms-Hütte (Bruno-Taut-Siedlung) und darüber hinaus (Wilskistraße, Hartmannsweilerweg, Eschershauser Weg) das Radfahren grundsätzlich in beiden Richtungen zu erlauben.

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sollten die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende aufgerufen werden. Ziel ist es, hierdurch die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen zu vergrößern. Für eine solche Prüfung und Öffnung bieten sich die Einbahnstraßen der Waldsiedlung Onkel-Toms-Hütte links und rechts der Argentinischen Allee (Waldhüterpfad, Reiherbeize, Eisvogelweg, Auerhahnbalz, Am Wieselbau, Am Fuchspaß, Treibjagdweg, Hochwildpfad, Am Lappjagen) und südlich der Onkel-Tom-Straße der Eschershauser Weg, die Wilskistraße und der Hartmannsweilder Weg an.

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist schon jetzt durch Verkehrszeichen auf 30 km/h begrenzt, die reale Geschwindigkeit liegt wegen der Enge der Straßen im Allgemeinen deutlich darunter.
  • Eine Freigabe für Radfahrende würde die Geschwindigkeit weiter senken und so die Sicherheit, insbesondere für Kinder, erhöhen.
  • Das Verkehrsaufkommen ist in den genannten Einbahnstraßen (Wohnstraßen) gering.
  • In der Siedlung wird ein großer Anteil der Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt, insbesondere zur Ladenstraße, dem U-Bahnhof, der Kirche sowie den anliegenden Schulen und Sportstätten.
  • Die genannten Straßen sind weitgehend gerade und gut einsehbar.
  • r Radfahrende würden sich maximale Abkürzungen von 300 m im Nordteil und 400 m im Südteil ergeben.
  • Ein Ausweichen auf die engen Gehwege selbst nur zum Schieben beeinträchtigt die Fußngerinnen und Fußnger, davon viele Seniorinnen und Senioren, und ist im Übrigen mit Corona-Abstandsregeln nicht vereinbar.

 

 

Der Antrag wurde am 28.10.2020 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 
 

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