Drucksache - 2037/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine umfassende Radinfrastrukturanalyse unter Einbeziehung der baulich bereits vorhandenen Radwege zu veranlassen und bis zum 30.06.2021 der BVV ein öffentlich einsehbares digitales, bezirkliches Radwegeverzeichnis vorzulegen, auf dessen Grundlage zeitnah eine Instandsetzung und Sanierung dieser vorhandenen Radverkehrsanlagen, ggf. auch neben entsprechenden bauliche Ergänzungen, geplant und vorgenommen werden kann. Hierzu sind auf der Grundlage des vollständigen Straßenregisters des Bezirks die jeweils dort bereits vorhandenen Radwege nach aktuell vorhandener und zukünftig angestrebter Ausbauform zu beschreiben und zu kategorisieren. Weiterhin soll der bauliche Zustand dieser Radwege, wie auch der bisherige und zukünftig zu erwartende Nutzungsgrat, abschnittsweise erfasst und vorhandene Mängel katalogisiert werden. In das öffentlich zugängliche digitale Verzeichnis soll dazu eine Eingabeseite integriert werden, auf der der Bürger bei Bedarf ergänzend Schäden an den vorhandenen Radwegen melden kann (Text/Foto) und diese sodann solange öffentlich sichtbar in der Verzeichnisübersichtskarte über ein Statuszeichen zur Markierung gelangen, bis die jeweils angezeigten Mängel beseitigt sind. Das Verzeichnis ist sodann dauerhaft zur Qualitätssicherung fortzuschreiben.
Begründung:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf verfügt bereits heute über ein umfangreiches „historisch“ gewachsenes Radwegenetz. Jahrzehnte der Vernachlässigung haben jedoch ihre Spuren an diesen "alten Radwegen" hinterlassen: Das Pflaster ist durch Wurzelwerk aufgebrochen, es reiht sich Schlagloch an Schlagloch. Fazit: die Wege sind für Radler derzeit wenig attraktiv. Es gilt dies zu ändern. Die vorhandenen Wege sollen zeitgemäß saniert und wieder nutzbar gemacht werden. Das genannte digitale, bezirkliche Radwegeverzeichnis soll die bereits vorhandene Radinfrastruktur hierzu vor allem für die Nutzung im jeweiligen Nahbereich (<5km) zurück in das behördliche Planungsbewusstsein führen und so teure und uneffektive Fehlentwicklungen zu vermeiden helfen.
Der Antrag wurde am 03.03.2021 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 06.05.2021 in der 54. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 19.05.2021 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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