Drucksache - 2018/V
1. Gegenstand der Vorlage: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 69.907,96 EUR und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.957.025,10 EUR.
4. Begründung:
Außerplanmäßige Ausgaben Für die ergänzende Beschaffung von Klassenraum- und Hortmobiliar für die aufwachsende 34. Grundschule mussten bei Kapitel 3701 - Grundschulen -, Titel 81279 - Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen - außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 14.550,79 EUR gegen Ausgleich bei Kapitel 3810, Titel 81179 - Fahrzeuge - und bei Kapitel 3820, Titel 81279 zugelassen werden.
Für die Kofinanzierung einer Beschäftigungsposition zur Bauleitung der aus GRW-Mitteln geförderten Maßnahme zur touristischen Entwicklung der Ronneby-Promenade mussten bei Kapitel 3810 - Landschaftsplanung, Grün- und Freiflächen -, Titel 42811 - Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten - außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 22.541,63 EUR gegen Ausgleich bei Titel 42201 - Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten - zugelassen werden.
Für die Inanspruchnahme von Sprachmittlern im Rahmen der Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge mussten bei Kapitel 4040 - Förderung von Familien und familiärer Erziehung -, Titel 52610 - Gutachten - außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 32.815,54 EUR gegen Ausgleich bei Kapitel 4500 - Allgemeine Finanzangelegenheiten -, Titel 97110 – Verstärkungsmittel -, zugelassen werden.
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen Bei dem Bauvorhaben Kapitel 3704, Titel 70227 - Fichtenberg-Oberschule: Sanierung (2. BA); Rothenburgstraße 18 - mussten im Rahmen der anerkannten Gesamtkosten zur bauablaufadäquaten Weiterführung des Bauvorhabens außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.957.025,10 EUR zugelassen werden.
5. Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 7 LHO, § 38 Abs. 1 LHO
6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Die außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen haben Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren zur Folge.
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 29.10.2020 in der 49. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung am 11.11.2020 beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 69.907,96 EUR und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.957.025,10 EUR.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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