Drucksache - 2010/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie viele pflegebedürftige Menschen in Steglitz-Zehlendorf leben in Pflegeeinrichtungen und in Heimen?
2) Welche Altersstruktur, Pflegegrade haben diese Menschen?
3) Wie viele von ihnen sind auf finanzielle Unterstützungen angewiesen?
Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Heimaufsicht Berlin hat folgende Zahlen zu Pflegeeinrichtungen übermittelt:
Zu Frage 2:
Hierzu liegen weder im Bezirk noch bei der Heimaufsicht Zahlen vor.
Zu Frage 3:
Diese Frage kann wegen der Regelung der Zuständigkeit in Pflegeeinrichtungen und Heimen nur mit einem Näherungswert beantwortet werden:
§ 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII Für die stationäre Leistung ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich die Leistungsberechtigten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung haben oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hatten.
§ 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII Für die Leistungen nach diesem Buch an Personen, die Leistungen nach dem Siebten und Achten Kapitel in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten erhalten, ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, der vor Eintritt in diese Wohnform zuletzt zuständig war oder gewesen wäre.
Zuständig für die Leistungsbewilligung in Pflegeeinrichtungen sind damit der Bezirk oder die Kommune, in deren Bereich der Leistungsberechtigte vor Aufnahme in die Einrichtung gelebt hat.
Das bedeutet, dass durch das Amt für Soziales Steglitz-Zehlendorf auch Personen betreut werden, die nicht im Bezirk leben und andere Bezirke und Kommunen wiederum Hilfen an Personen leisten, die in unserem Bezirk leben.
Durch das Amt für Soziales werden aktuell 696 Personen in Pflegeheimen laufend betreut. In den Pflegewohngemeinschaften werden 244 laufende Vorgänge geführt.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Mückisch Bezirksstadtrat |
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