Drucksache - 2006/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit für den ehemals reetgedeckten Kiosk am U-Bahnhof Dahlem-Dorf Denkmalschutz im Rahmen des Ensemblegebietes (Dorfanger und Dorfkern) besteht, ob dieser ausreicht, den Wiederaufbau des Daches denkmalgerecht zu gewährleisten oder ob ggf. beim Landesdenkmalamt eine weitere denkmalrechtliche Unterschutzstellung angeregt werden kann.
Begründung:
Die Wiederherstellung des Kiosks im Rahmen des Ensemblegebietes zwischen Pacelliallee, Königin-Luise-Straße und Fabeckstraße ist von überbezirklicher Bedeutung. Eine Unterschutzstellung durch das Landesdenkmalamt ist deshalb dringend erforderlich, um den stadtbildprägenden Charakter des Kiosks gegenüber dem (denkmalgeschützten) U-Bahnhof Dahlem-Dorf zu erhalten.
Der Antrag wurde am 06.10.2020 in der 41. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
Die CDU-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 14.10.2020 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit für den ehemals reetgedeckten Kiosk am U-Bahnhof Dahlem-Dorf Denkmalschutz im Rahmen des Ensemblegebietes (Dorfanger und Dorfkern) besteht, ob dieser ausreicht, den Wiederaufbau des Daches denkmalgerecht zu gewährleisten oder ob ggf. beim Landesdenkmalamt eine weitere denkmalrechtliche Unterschutzstellung angeregt werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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