Drucksache - 1980/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, erneut zu prüfen, wie und zu welchen Kosten die Parkmöglichkeiten in und an der Schloßstraße, insbesondere Parkhäuser, für Parkplatzsuchende durch Hinweisschilder und/oder elektronische Parkleitsysteme besser erkennbar gemacht werden können. Der Beschluss Nr. 876, Drs. 1215/IV, mit der entsprechenden Vorlage zur Kenntnisnahme ist hierbei neu zu überdenken.
Begründung:
Die Schloßstraße bietet mit 4 Parkhäusern ausreichenden und bezahlbaren Platz zum Parken. Teilweise sind diese Stellmöglichkeiten nicht ausreichend bekannt und gekennzeichnet. Dies führt dazu, dass widerrechtlich geparkt wird, was zu Einschränkungen und auch Gefahren für Radfahrende und auch FußgängerInnen führt. Dass „die erforderlichen Hinweismodule im Straßenraum für das gestalterische Erscheinungsbild der Schloßstraße unverträglich ist“, einfach gesagt „ist eben nicht so schön“, kann unmöglich Argument des Bezirksamtes sein, wenn es um die Sicherheit von Radfahrenden und Fußgängern geht!
Der Antrag wurde am 25.11.2020 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, erneut zu prüfen, wie und zu welchen Kosten die Parkmöglichkeiten in und an der Schloßstraße, insbesondere Parkhäuser, für Parkplatzsuchende durch Hinweisschilder und elektronische Parkleitsysteme besser erkennbar gemacht werden können. Der Beschluss Nr. 876, Drs. 1215/IV, mit der entsprechenden Vorlage zur Kenntnisnahme ist hierbei neu zu überdenken.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 03.03.2021 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und die geänderte Fassung vom 25.11.2020 mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 17.03.2021 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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