Drucksache - 1923/V  

 
 
Betreff: BürgerInnenfreundliches Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionVorsteher
Verfasser:Vorsteher 
Drucksache-Art:Große AnfrageVorlage zur Kenntnisnahme Beantwortung Große Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
19.08.2020 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 10.06.2020

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Warum arbeitet das Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf nach wie vor mit einem „reduzierten Personalkörper“? Inwieweit wurde der Personalkörper während der Corona-Krise reduziert?

 

2)   Wie viele Anträge auf Mietkostenzuschuss (Wohngeld) sind aufgrund der Pandemie eingereicht worden und wie viele sind zur Zeit noch in Bearbeitung? Wie viele sind es normalerweise? Mit welchen Wartezeiten war bzw. ist zur Zeit zu rechnen und warum?

 

3)   Was versteht das Wohnungsamt unter bürgerInnenfreundlichem Umgang? Hat es und wenn ja, wie über die pandemiebedingten Veränderungen in Bezug auf die Leistungserbringung informiert?

 

4)   Wie und durch wen wird ein „Notfall“ im Wohnungsamt definiert? Wie viele „Notfälle“ gibt es seit dem Pandemie-Ausbruch und wie schnell wurden diese bearbeitet? Wie viele stehen noch aus? Was passiert mit den nicht als „Notfällen“ eingestuften Ersuchen?

 

5)   Wie steht das Wohnungsamt zu der Empfehlung der zuständigen Senatsverwaltung vom 09.04.2020, die Verfahren zur Beantragung von Wohngeld sowie zur Wohngeldweiterbewilligung zu vereinfachen und wie war sein Umgang damit? (s. www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_2004/nachricht6873.html)

 

6)   Wie geht das Wohnungsamt mit den Anträgen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Coronavirus-Zeit um? Wie viele Anträge wurden in diesem Zeitraum im letzten Jahr gestellt und wie vielehrend der Coronavirus-Krise? Wie viele sind es derzeit in Bearbeitung?

 

7)   Wie hat die MieterInnenberatung im Bezirk während der Coronavirus-Krise funktioniert und welche Ersuche waren hier thematisch überwiegend? Gab es Verfahren zur Einhaltung des Mietendeckels?

 

8)   Gab es Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot?

 

 

Die Große Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Große Anfrage wie folgt:

 

1)   Warum arbeitet das Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf nach wie vor mit einem "reduzierten Personalkörper"? Inwieweit wurde der Personalkörper während der Personalkrise reduziert?

Das Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf arbeitet bereits seit dem 04.05.2020 wieder im Vollbetrieb. Bis zu diesem Zeitpunkt galt die vom BA vorgegebene Reduzierung des Personalkörpers im Rahmen der Erstellung von Dienstplänen unter Berücksichtigung von Risikogruppen, wöchentlichem Wechsel von Mitarbeitenden in „Heimarbeit“ und der Sicherstellung der grundsätzlichen (Not-)Arbeitsfähigkeit. Dies auch deshalb, um eine Personalreserve im Falle der pandemiebedingten Erkrankung von Mitarbeiter*innen im Wohnungsamt vorzuhalten. Aufgrund Ihrer Anfrage wurde an einer Stelle im Internet eine nicht mehr ganz aktuelle Information zur Arbeit des Wohnungsamtes angepasst. Diese war leider übersehen worden. Herzlichen Dank deshalb für den Hinweis.

 

2)   Wie viele Anträge auf Mietkostenzuschuss (Wohngeld) sind aufgrund der Pandemie eingereicht worden und wie viele sind zur Zeit noch in Bearbeitung? Wie viele sind es normalerweise? Mit welchen Wartezeiten war bzw. ist zur Zeit zu rechnen und warum?

Diese Frage lässt sich nicht seriös beantworten, da eine Unterscheidung zwischen Anträgen auf Mietkosten- bzw. Lastenzuschuss während "regulärer" und "pandemiebedingter" Zeiten nicht stattfindet und noch zusätzlich zu Beginn des Jahres 2020 eine Wohngeldnovelle in Kraft getreten ist. Allerdings lässt sich allgemein Folgendes zur Entwicklung der Antragszahlen auf Wohngeld sagen. Nach einem Anstieg im Januar und Februar im Vergleich zum Vorjahreszeitraum vermutlich bedingt durch die Wohngeldnovelle wurde nach einem statistisch unauffälligen März im April ein starker Anstieg in Höhe von 339 Anträgen zu 214 Anträgen im Vorjahr verzeichnet. Wir gehen davon aus, dass dieser Anstieg von 58% durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie mitverursacht wurde.

 

3)   Was versteht das Wohnungsamt unter bürgerInnenfreundlichem Umgang? Hat es und wenn ja, wie über die pandemiebedingten Veränderungen in Bezug auf die Leistungserbringung informiert?

Das Wohnungsamt pflegt grundsätzlich einen bürgerfreundlichen Umgang dahingehend, dass alle Anliegen mit der gleichen Ernsthaftigkeit schnellstmöglich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und sämtlicher verfassungsmäßig vorgegebener Grundsätze bearbeitet werden. Über Einschränkungen bei der Leistungserbringung wurden Antragsteller automatisch bei Eingang von Anfragen per Email sowie im Rahmen von schriftlichen Eingangsbestätigungen informiert. Weiterhin wurde im Internetauftritt des Wohnungsamtes auf den bezirklichen Internetseiten über den Wegfall der Terminsprechstunde informiert und die Notfalloption mitgeteilt.

 

4)   Wie und durch wen wird ein "Notfall" im Wohnungsamt definiert? Wie viele "Notfälle" gibt es seit dem Pandemie-Ausbruch und wie schnell wurden diese bearbeitet? Wie viele stehen noch aus? Was passiert mit den nicht als "Notfällen" eingestuften Ersuchen?

r die Definition eines "Notfalls" im Wohnungsamt kommen nur Anliegen aus dem Bereich der Wohnungswirtschaftlichen Bescheinigungen in Betracht. Die zahlenmäßig größte Gruppe aus diesem Spektrum ist der Wohnberechtigungsschein mit besonderem Wohnbedarf (umgangssprachlich: "Dringlichkeit"). Hier wurde die Möglichkeit eingeräumt bei Vorlage eines personalisierten konkreten Wohnungsangebots die Bearbeitung gegenüber anderen Anträgen zu bevorzugen. Zu diesem Zweck wurde unter vorheriger elektronischer Kontaktaufnahme die Möglichkeit einer persönlichen Vorsprache eingeräumt. Über die grundsätzliche Anzahl der "Notfälle" wird keine gesonderte Statistik geführt.

 

5)   Wie steht das Wohnungsamt zu der Empfehlung der zuständigen Senatsverwaltung vom 09.04.2020, die Verfahren zur Beantragung von Wohngeld sowie zur Wohngeldweiterbewilligung zu vereinfachen und wie war sein Umgang damit? (s. www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_2004/nachricht6873.html)

Die Empfehlung zur vermeintlichen Verwaltungsvereinfachung kam im Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf (und auch anderen Wohnungsämtern) nicht zur Anwendung, da sich diese als nicht praxisgerecht erwiesen hat. Notwendige Prüfungen sind im Vorfeld einer Auszahlung von Wohngeld vorzunehmen und nicht umfangreich im Nachgang zu prüfen. Dies hätte zu umfangreichen Zusatzarbeiten einschließlich Rückforderungsbescheiden zu einem späteren Zeitpunkt geführt und so die Sachbearbeitenden be- und nicht entlastet. Daher wurde entschieden, besser die reguläre Sachbearbeitung weiterhin zügig vorzunehmen und schnellstmöglich die "normale" Antragsbearbeitung durch die maximale Anzahl an Sachbearbeitern zu erledigen.

 

6)   Wie geht das Wohnungsamt mit den Anträgen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Coronavirus-Zeit um? Wie viele Anträge wurden in diesem Zeitraum im letzten Jahr gestellt und wie viele in der Corona-Krise? Wie viele sind derzeit in Bearbeitung?

Auch diese Frage lässt sich nicht seriös beantworten, da eine Unterscheidung zwischen Anträgen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket während "regulärer" und "pandemiebedingter" Zeiten nicht stattfindet. Grundsätzlich kann die Einschätzung getroffen werden, dass mit dem Erliegen des öffentlichen Lebens in den Schulen sowie in Sportvereinen und Musikschulen auch entsprechend weniger Anträge auf Kostenübernahmen von den Antragsberechtigten gestellt wurden.

 

7)   Wie hat die MieterInnenberatung im Bezirk während der Coronavirus-Krise funktioniert und welche Ersuche waren hier thematisch überwiegend? Gab es Verfahren zur Einhaltung des Mietendeckels?

Die Mieter*innenberatung, die nach wie vor kein Angebot des Wohnungsamtes ist, wurde in der Pandemie in Abstimmung mit dem Träger auf eine telefonische Beratung umgestellt. Die funktioniert gut. Wir haben zwischenzeitlich zwar überlegt gehabt, jetzt wieder zu einer Präsenzberatung überzugehen, haben uns jedoch dafür entschieden, die telefonische Beratung bis zu den Sommerferien beizubehalten. Glücklicherweise, denn ansonsten hätten wir den Präsenzbetrieb jetzt erneut einstellen müssen. Zumindest der Beratungsraum im Rathaus Zehlendorf wird gegenwärtig wegen der erneuten Zuspitzung der Asbestproblematik im Rathaus als Ausweichquartier für die bezirkliche IT-Stelle benötigt. (Ich nehme an, dass Ähnliches auch für den Raum im Rathaus Steglitz gilt.) Die Beratungsschwerpunkte sind Mieterhöhungen und damit verbunden Fragen zum Mietendeckel sowie Mängel. Antragsverfahren zur Einhaltung des Mietendeckels gibt es bislang im Steglitz-Zehlendorf noch nicht. Auch Berlinweit ist das Antragsaufkommen noch gering. Anders als die meisten anderen Bezirke ist es uns aber schon gelungen, wenigstens eine der beiden zusätzlichen Personalstellen für die Bearbeitung des Mietendeckels durch eine interne Lösung besetzen zu können, so dass auch auf diesem Gebiet das Wohnungsamt arbeitsfähig ist und bürgerfreundlich arbeiten kann.

 

8)   Gab es Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot?

Bekanntermaßen ja. An dieser Stelle soll hier nur unser „berühmtes Wohnhaus“ am Gardeschützenweg genannt werden. Die Zweckentfremdung durch Leerstand wird nach wie vor fortgesetzt. Durch die pandemiebedingte Abwesenheit von Touristinnen und Touristen in der Stadt sind allerdings Hinweise auf Nutzung von regulärem Wohnraum zu Ferienwohnungszwecken derzeit gering.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 
 

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