Drucksache - 1915/V
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Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie ist die Arbeitsfähigkeit des Bürgeramtes sichergestellt?
2) Wie sollen gesetzlich vorgeschriebene Dienstleistungen des Bürgeramtes (z.B. Verlängerung des Personalausweises) vom Bürger in Anspruch genommen werden können, wenn nach wie vor bis Ende August keine Termine zur Verfügung stehen?
3) Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Termine, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu bearbeiten gewesen wären, während des Shutdown der Behörde nicht erfolgen konnten?
4) Was wird derzeit getan, um den so entstandenen Rückstand aufzuholen, und welche Möglichkeit hat der Bürger, seiner gesetzlichen Pflicht dennoch nachzukommen bzw. in dringenden Fällen dennoch eine Bearbeitung seines Anliegens zu erreichen? |
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