Drucksache - 1906/V  

 
 
Betreff: Kein generelles Verbot des Singens und Musizierens in Kirchen - Corona-Auflagen nur, wenn erforderlich!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Dr. Wein
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Gesundheitsausschuss Empfehlung
27.08.2020 
26. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Zurückziehung vom 27.08.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Berliner Senat gegen das überzogene allgemeine Verbot des Singens und Musizierens in Kirchen einzusetzen. Das generelle Verbot widerspricht rationaler Betrachtung, wie sie sich aus Studien der Universität der Bundeswehr München ergibt.

 

Begründung:

 

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat sich verlangsamt, der befürchtete schlimme Verlauf mit zahlreichen Toten ist glücklicherweise nicht eingetreten. Dennoch verbietet die 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Berliner Senats vom 28. Mai 2020 in § 4a Religiös-kultische Veranstaltungen kategorisch: „Das Chorsingen, der Gemeindegesang und das Spielen von Blasinstrumenten sind untersagt.“ Dies ist in dieser Verallgemeinerung ein zurückzuweisender Eingriff in die Rechte der Gottesdienstbesucherinnen und besucher. Am 8. Mai 2020 veröffentlichte die Universität der Bundeswehr München Ergebnisse von Hr. Prof. Christian J. Kähler, Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik und seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. Rainer Hain über Infektionsrisiken beim Chorsingen und Musizieren mit Blasinstrumenten: www.unibw.de/home/news-rund-um-corona/musizieren-waehrend-der-pandemie-was-raet-die-wissenschaft. Daraus ergeben sich Erkenntnisse, die das kategorische Verbieten des Singens und Musizierens in Kirchen für nicht zulässig erscheinen lassen, da sachlich überzogen und der Religionsfreiheit widersprechend.

 

 

Der Antrag wurde am 27.08.2020 in der 26. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Ziffels

Ausschussvorsitzender

 
 

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