Drucksache - 1903/V  

 
 
Betreff: Asbest im Rathaus Zehlendorf macht das Bezirksamt ratlos?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionVorsteher
Verfasser:Vorsteher 
Drucksache-Art:Große AnfrageVorlage zur Kenntnisnahme Beantwortung Große Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
19.08.2020 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 09.06.2020

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Wann wurde das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) bezüglich der Asbestsanierung im Rathaus Zehlendorf informiert? Gab es von dieser Seite Handlungsanweisungen, gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch und Vor-Ort-Begehungen?

 

2)   Nach welchen Kriterien wird eine Asbest-Sanierungsfirma ausgesucht? Gab es Ausschreibungen? Was war ausschlaggebend für die Vergabe an die handelnde Firma? Liegt eine Zertifizierung vor?

 

3)   Trifft es zu, dass die zuständige Stadträtin und/oder Bezirksbürgermeisterin ursprünglich davon ausgingen, die Büroräume im Bauteil B könnten auch während der Reinigungsarbeiten der Außenfenster weiter genutzt werden und dies den betroffenen Mitarbeitern auch so mitgeteilt wurde?

 

4)   Wann wurden die Fenster der Bauteile A, B, C, D und E zum letzten Mal gestrichen? Gibt es dabei Hinweise auf Nutzung von asbesthaltigem Lack und Fensterkitt?

 

5)   Warum wurden die Fenster (seit Jahren ist bekannt, dass diese undicht sind) nicht von innen abgeklebt, um einen Staubeintrag nach innen zu verhindern?

 

6)   Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass es nicht zu einem Abschleifen von möglicherweise asbesthaltigen Fensteranstrichen bei laufendem Betrieb hätte kommen dürfen?

 

7)   Wer trägt für die Überwachung der Arbeit der Fremdfirma die Verantwortung? Ist es hier zu Versäumnissen gekommen?

 

8)   Welche Bereiche sind von den sehr kurzfristigen Auszügen aus den Bauteilen B und E betroffen gewesen? Welche Beeinträchtigungen gab es in der Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche?

 

9)   Welche zentrale Abteilung organisierte wie schnell Ersatzräume für die betroffenen Bereiche oder mussten sich die Amtsleitungen allein um die ersatzweise Unterbringung ihrer Mitarbeitenden kümmern?

 

10)    Nimmt die Bezirksbürgermeisterin die Ängste der Mitarbeitenden ernst und werden diese umfassend informiert? Warum wird erst nach einem offenen Brief des Personalrates gehandelt? Gab es nicht bereits früher Bedenken der Mitarbeitenden?

 

11)    Wie ist der aktuelle Zeithorizont für die Sanierungs- und Reinigungsarbeiten?

 

12)    Warum wurde eine Sanierung der seit mindestens 1991 bekannten Asbestzement-Fensterbänke bis heute nicht nach damaligen Empfehlungen umgesetzt?

 

 

Die Große Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Große Anfrage wie folgt:

 

1)   Wann wurde das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) bezüglich der Asbestsanierung im Rathaus Zehlendorf informiert? Gab es von dieser Seite Handlungsanweisungen, gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch und Vor-Ort-Begehungen?

Vorab zur Klarstellung: Die Maßnahmen die wir durchführen lassen sind Reinigungs- und keine echten Sanierungsmaßnahmen.

Das LaGetSi wurde vorschriftsgemäß bei allen Reinigungsarbeiten beteiligt, erstmals bei den Arbeiten, die im Dezember 2019 durchgeführt wurden. Der beauftragte Gutachter ist mit dem LaGetSi in ständigem Austausch und erarbeitet Handlungsanweisungen. Die Vorgaben des LaGetSi werden selbstverständlich eingehalten. Das Bezirksamt ist auch im Kontakt mit der zuständigen Unfallkasse Berlin.

 

2)   Nach welchen Kriterien wird eine Asbest-Sanierungsfirma ausgesucht? Gab es Ausschreibungen? Was war ausschlaggebend für die Vergabe an die handelnde Firma? Liegt eine Zertifizierung vor?

Noch einmal, es handelt es sich um eine Reinigung. Der Gutachter hatte drei kompetente Firmen empfohlen, die daraufhin Angebote für die Reinigung vorgelegt haben. Beauftragt sind zwei Reinigungsfirmen, mit denen das Bezirksamt auch schon vorher zusammengearbeitet hat. Ausschlaggebend waren neben dem Preis und der Kompetenz vor allem die vorhandene zeitlichen Kapazitäten, damit die Arbeiten so schnell wie möglich umgesetzt werden können bzw. konnten, immerhin sind fast 200 Arbeitsplätze betroffen. 

Beide Firmen haben die notwendige Zertifizierung für die Bearbeitung von Asbest.

 

3)   Trifft es zu, dass die zuständige Stadträtin und/oder Bezirksbürgermeisterin ursprünglich davon ausgingen, die Büroräume im Bauteil B könnten auch während der Reinigungsarbeiten der Außenfenster weiter genutzt werden und dies den betroffenen Mitarbeitern auch so mitgeteilt wurde?

Dies ist richtig und beruhte auf der Einsctzung des die Arbeiten betreuenden Büros für Umwelttechnik. So wie sich herausstellte, dass während der Arbeiten Partikel eingedrungen waren bzw. eindringen konnten, wurden die Arbeiten am frühen Morgen des zweiten Tages durch die SE-FM gestoppt und die betroffenen Räume gesperrt. Es wurde die Nutzung aller Räume im Bauteil B, außer für kurzen Post oder Aktenwechsel untersagt. Dies geschah nicht etwa erst auf Intervention des Personalrats.

 

4)   Wann wurden die Fenster der Bauteile A, B, C, D und E zum letzten Mal gestrichen? Gibt es dabei Hinweise auf Nutzung von asbesthaltigem Lack und Fensterkitt?

Leider kann das Bezirksamt auf Grund fehlender Statistiken nicht feststellen, wann diese Fenster zum letzten Mal gestrichen wurden.  Es gab keine Hinweise auf Asbest in Lack oder Kitt. Im Januar dieses Jahres wurden auch in den Bauteilen A, C und D Proben entnommen, die aber keine Befunde erbrachten.

 

5)   Warum wurden die Fenster (seit Jahren ist bekannt, dass diese undicht sind) nicht von innen abgeklebt, um einen Staubeintrag nach innen zu verhindern?

Vor Wiederaufnahme der Arbeiten wurden die Fenster von innen mit Panzerband verklebt, um ein Eindringen von Fasern zu verhindern.

 

6)   Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass es nicht zu einem Abschleifen von glicherweise asbesthaltigen Fensteranstrichen bei laufendem Betrieb hätte kommen dürfen?

Ein Abschleifen des Anstriches wurde nicht beauftragt und hat auch nicht stattgefunden. Es wurde mit einem Sauger gearbeitet. Lose Teile wurden händisch abgelöst.

 

7)   Wer trägt für die Überwachung der Arbeit der Fremdfirma die Verantwortung? Ist es hier zu Versäumnissen gekommen?

Der beauftragte Gutachter hat die Aufgabe die Firmen zu überwachen und trägt somit die Verantwortung. Versäumnisse sind nicht bekannt.

 

8)   Welche Bereiche sind von den sehr kurzfristigen Auszügen aus den Bauteilen B und E betroffen gewesen? Welche Beeinträchtigungen gab es in der Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche?

Im Bauteil B waren aus der Abteilung für Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Steuerungsdienst, der Finanzservice und Teile des Personalservices betroffen, aus der Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau der Fachbereich Informationstechnik.

Im Bauteil E betrifft es aus der Abteilung für Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung: das Stadtentwicklungsamt, den Personalservice, den Datenschutzbeauftragten, aus der Abteilung für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste ist der Fachbereich Staatsangehörigkeitsangelegenheiten des Bürgeramtes betroffen. Aus der Abteilung Jugend Gesundheit ist das Familienbüro betroffen.

r die Beschäftigten wurden Ersatzarbeitsplätze in anderen Dienstgebäuden kurzfristig gefunden. Es kommt zu unterschiedlichen Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit.

Eine Ausnahme stellt die 3. Etage des Bauteils E dar. In diesen Büros wird unverändert gearbeitet, da hier in sämtlichen Kontaktproben kein Asbest gefunden wurde. Hier müssen die Mitarbeitenden nur ausziehen, wenn diese Büros gereinigt werden.

Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Arbeiten im Bauteil B seit dem 17.06.2020 fertiggestellt sind und ab dem 18.06.2020 wieder bezogen werden konnten.

 

9)   Welche zentrale Abteilung organisierte wie schnell Ersatzräume für die betroffenen Bereiche oder mussten sich die Amtsleitungen allein um die ersatzweise Unterbringung ihrer Mitarbeitenden kümmern?

Unmittelbar nach Nutzungsuntersagung erfolgte eine Abfrage in den anderen Dienstgebäuden, um kurzfristig feststellen zu können, welche Räume aktuell frei sind. Des Weiteren erfolgte eine Abfrage nach dem Bedarf an Ausweichflächen. Die Organisation übernahm dann die SE FM  in Absprache mit dem Steuerungsdienst sowie  dem Flächen- und Immobilienmanagement.

In vorbildlicher und kollegialer  Weise wurde in Absprache aller Abteilung zum Teil in Eigenregie Arbeitsplätze in anderen Dienstgebäuden bzw. den nicht betroffenen Bauteilen A, C und D zur Verfügung gestellt.

 

10)    Nimmt die Bezirksbürgermeisterin die Ängste der Mitarbeitenden ernst und werden diese umfassend informiert? Warum wird erst nach einem offenen Brief des Personalrates gehandelt? Gab es nicht bereits früher Bedenken der Mitarbeitenden?

Die Bezirksbürgermeisterin nimmt gerade als Personaldezernentin die Ängste aller Mitarbeitenden des Bezirksamtes selbstverständlich ernst. Deshalb hat das Bezirksamt unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen unternommen, nachdem in Folge von Renovierungsarbeiten Ende November 2019 die ersten Anzeichen von möglichen Asbestspuren in zwei Räumlichkeiten des Rathauses Zehlendorf festgestellt worden sind.

Die Beschäftigten sind von Anfang an über die Sachlage informiert worden. Um ihnen die Möglichkeit zu geben, dem Bezirksamt hierzu Fragen zu stellen, fanden Anfang Dezember im Rathaus Zehlendorf Termine mit allen Mitarbeitenden der Bauteile B und E statt. An diesen hat neben der Bezirksbürgermeisterin und mir auch der damalige Leiter des Gesundheitsamtes teilgenommen, der die gesundheitsbezogenen Fragen und Sorgen der anwesenden Mitarbeitenden beantworten konnte.

Es wurden im Dezember/Januar/Februar  Asbestreinigungsmaßnahmen, Luftmessungen und eine umfangreiche Ursachensuche durchgeführt. Über diese Ergebnisse waren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jederzeit informiert und es wurde Einsicht in die Gutachten und Untersuchungsergebnisse gewährt.

Es ist falsch, dass erst nach einem offenen Brief des Personalrats gehandelt wurde. Die Arbeiten im Bauteil B hatten bereits vor dem offenen Brief begonnen. Das Vorgehen im Bauteil E befand sich in der Angebotseinholung.

 

11)    Wie ist der aktuelle Zeithorizont für die Sanierungs- und Reinigungsarbeiten?

Nochmals, weil das ist im Zusammenhang mit Asbest wirklich wichtig. Sanierungsarbeiten finden nicht statt. Die Reinigung des Bauteils B ist abgeschlossen. Sämtliche der durchgeführten Raumluftmessungen wiesen keine Asbestfasern auf. Seit heute können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Räume wieder beziehen.

Mit den Arbeiten am Bauteil E wird am Montag den 22.06. begonnen werden. Es wird von einer Arbeitszeit von ca. 4-5 Wochen ausgegangen also ca. 1 Woche pro Stockwerk.

Dabei wird stockwerksweise vorgegangen. Nach Auskunft des Sachverständigen können Stockwerke dann wieder bezogen werden, wenn oberhalb und im Stockwerk selbst keine Arbeiten mehr erfolgen.

 

12)    Warum wurde eine Sanierung der seit mindestens 1991 bekannten Asbestzement-Fensterbänke bis heute nicht nach damaligen Empfehlungen umgesetzt?

Eine Sanierungsvorgabe gemäß der Asbestrichtlinie gab es nicht, da es sich um festgebundenen Asbest handelt. Es wurde lediglich eine Sanierungsempfehlung für den Fall einer Gesamtsanierung der Fassade gegeben. Diese hat aber nie stattgefunden. Dies wird auch der Grund sein, warum meine Vorgänger im Amt eine solche Sanierung der Fensterbänke nicht veranlasst haben.

Im Übrigen, wie ich mehrfach an verschiedensten Stellen ausgeführt habe, ist der Kitt und der Lack im Bauteil B und der Lack im Bauteil E zumindest eine wesentliche Mitursache für die in den Kontaktproben gefundenen Fasern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksstadträtin

 

 
 

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