Drucksache - 1900/V
Die BVV möge beschließen:
Sollte beabsichtigt sein, den B-Plan 6-30 (Lichterfelde-Süd) während der Sommerferien (25.06.2020 bis 07.08.2020) öffentlich auszulegen, wird das Bezirksamt ersucht, die Auslegung um mindestens zwei Wochen vor oder nach den Ferien zu verlängern. Sollte es während der Auslegung - z.B. durch die Corona-Pandemie - zu Einschränkungen der Einsehbarkeit der Dokumente kommen, ist die Auslegungsdauer zusätzlich angemessen zu verlängern.
Begründung:
Am B-Plan 6-30 (Lichterfelde-Süd) besteht ein vergleichsweise großes Interesse der Bürger*innen. Durch eine Auslegung auch außerhalb der Sommerferien soll sichergestellt werden, dass alle interessierten Personen die Möglichkeit haben, die Unterlagen einzusehen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben. Bei einem Bauprojekt dieser Größenordnung, das weitreichende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in Steglitz-Zehlendorf haben wird, soll die bestmögliche Beteiligung der Bürger*innen durch das Bezirksamt gewährleisten sein. Bedingt durch Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird eine Einsichtnahme u.U. erschwert werden. Da Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans führen können, ist ggf. eine angemessene Verlängerung des Auslegezeitraums notwendig, da es irrelevant ist, ob das Bezirksamt den Mangel selbst zu verantworten hat oder er auf externe Umstände zurückgeht.
Der Antrag wurde am 08.09.2020 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Hippe Ausschussvorsitzender |
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