Drucksache - 1885/V  

 
 
Betreff: Gesundheitsfürsorge bei chronisch psychisch Kranken in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Dr. Lehmann­Brauns
 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)                  Ist die Betreuung der chronisch psychisch Kranken im Bezirk seit Erlass der Kontaktbeschränkungen gewährleistet?

 

2)                  Unter welchen Bedingungen können die gemeinnützigen Einrichtungen Reha-Steglitz GmbH und Perspektive Zehlendorf e.V. arbeiten, um den individuellen und gruppenbezogenen Betreuungsauftrag zu erfüllen?

 

3)                  In welchem Umfang können regelmäßige Hausbesuche bei besonders vulnerablen Bürgern respektive Patienten bewältigt werden?

 

4)                  Konnte die Kontakt- und Beratungsstelle „Treffpunkt Mexikoplatz“ hygienerichtlinienbezogen durchgehend geöffnet bleiben?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr gner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

1) Da Frau Dr. Lehmann-Brauns in der zweiten Frage gezielt nach den freien Trägern fragt, beschränke ich mich im ersten Schritt mehr auf den Sozialpsychiatrischen Dienst.

 

Der Sozialpsychiatrische Dienst hat im Rahmen der Pandemie vor dem Hintergrund des Rundschreibens des Senats seine Tätigkeit in Bezug auf das Begutachtungswesen reduziert. Die Menschen mit seelischen Erkrankungen/geistigen Behinderungen, die bereits in Maßnahmen (wie Betreuten Wohnformen der Eingliederungshilfe, Werkstätten/Beschäftigungs- und Förderbereich, Angeboten nach §§ 67,68 SGB XII etc.) betreut werden oder die Hilfen bei der Aufrechterhaltung des eigenen Haushaltes nach SGBII und SGBXII erhalten, werden zurzeit nicht, wie sonst üblich, persönlich vor Ort oder auf unserer Dienststelle persönlich untersucht. Es werden nach dem Verlauf unter Berücksichtigung der Krankenvorgeschichte, der Vorbegutachtungen und jeweils aktueller Behandlungs- und Rehabilitationspläne, ggf. auch nach telefonischer Rücksprache mit den psychosozialen Bezugsbetreuern der Einrichtung, gutachterliche Stellungnahmen gefertigt. Außerdem wurde die offene Sprechstunde jeweils dienstags 9 12 Uhr ausgesetzt.

Kontakte erfolgen telefonisch und elektronisch, Beratungen und Hilfekonferenzen erfolgen telefonisch.

 

Unabweisbare Kontakte wie Kriseninterventionen/psychiatrische Notfallversorgung, Erstberatung zur Maßnahmen der Eingliederungshilfe und die sich ggf. daraus ergebenden ärztlichen bzw. psychologischen diagnostischen Untersuchungen und Begutachtungen werden nach wie vor unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wie ausreichend Distanz, Maske (Mitarbeiter und Klient) auf unserer Dienststelle oder vor Ort gewährleistet.

Die Neuaufnahme von Betreuungsleistungen wird kontinuierlich fortgesetzt, der vorgeschriebene Weg der Steuerungsgremien wurde dafür adaptiert.

 

Bei aller Kreativität und hohem Einsatz lässt sich nicht alles ersetzen, was gebraucht wird und nicht in dem Umfang, der gebraucht wird. Die „Gruppe“ als therapeutisches Mittel beispielsweise ist durch Telefonie nicht zu ersetzen. Dadurch sind Verschlechterungen bei Einzelnen nicht zu vermeiden. Auch wenn sehr viel dafür getan wird, diese abzumildern und ihnen entgegenzuwirken.

 

2) Zu dieser speziellen Frage liegen mir Stellungnahmen der angefragten freien Träger vor, die jeweils sehr umfangreich sind. Angesichts des begrenzten Zeithorizontes in der vergangenen BVV-Sitzung vom 20.05.2020, habe ich diese Stellungnahmen in Kopie an Frau Dr. Lehmann-Brauns weitergegeben.

 

3) Ergeben sich durch Eigen- oder Meldungen des sozialen Umfeldes oder Polizeiberichte ausreichend Anhalte, dass ein unmittelbarer Hilfebedarf /Interventionsbedarf besteht, werden Hausbesuche zur weiteren Klärung, Einleitung von Hilfemaßnahmen, Krisenintervention bzw. psychiatrischen Notfallversorgung einschließlich der Einweisung nach PsychKG voll umfänglich gewährleistet.

Dabei zeigen sich unseren Mitarbeitenden vor Ort - Covid-19 - bedingt jedoch besondere Problemkonstellationen: Klienten weigern sich, selbst eine Maske zu tragen, verkennen Masken tragende Mitarbeiter, verarbeiten das zum Teil paranoid, verweigern den Kontakt, halten sich krankheitsbedingt nicht an Distanzregeln. Dies erschwert die sozialpsychiatrische Beziehungsarbeit erheblich und kann auch für die Mitarbeitenden bedeuten, sich einem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen.

 

Das gezielte, aktive Aufsuchen von Hilfebedürftigen jeglicher Art zu Hause ist gleichwohl in dieser Krise zu einem wichtigen Element der Betreuung verschiedener LeistungserbringerInnen geworden, auch solcher, zu deren Aufgabe dies unter normalen Umständen nicht gehört.

Dem Bezirksbeauftragten für Steglitz-Zehlendorf des Caritasverband Berlin ist es z.B. gelungen, von der Aktion Mensch eine Summe von 40.000€r Lebensmittelhilfen zu bekommen, die über den eigenen Träger hinaus unter Einsatz von ehrenamtliche HelferInnen den Menschen zu Gute kommen sollen, die psychisch bedingt vorübergehend nicht dazu imstande sind, sich selbst zu versorgen.

 

4) Diese Frage findet Frau Dr. Lehmann-Brauns, ebenfalls in den Unterlagen der Perspektive Zehlendorf beantwortet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Carolina Böhm

Bezirksstadträtin

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen