Drucksache - 1865/V
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wird ersucht, nachfolgenden Paragraphen mittels Beschluss in ihre Geschäftsordnung einfließen zu lassen:
§ 57 Live-Streaming der BVV-Sitzung
(1) Der/Die Vorsteher/Vorsteherin überträgt die öffentlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung zeitgleich per Video-/Audio-Stream in das Internet. Für die Bildübertragung wird ein Ausschnitt festgelegt, der den Zuschauerbereich und die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes ausschließt, für die Tonaufzeichnung wird das Signal der Mikrofonanlage verwendet. Widerspricht ein/eine Sitzungsteilnehmer/Sitzungsteilnehmerin der Übertragung seiner/ihrer Beiträge, so ist die Übertragung für die Dauer der Beiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen.
(2) Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte sind vor Beginn der Sitzung durch den/die Vorsteher/Vorsteherin zu genehmigen und die Sitzungsteilnehmer/Sitzungsteilnehmerinnen über Art, Umfang und beabsichtigte Verwendung der Aufnahme/n zu informieren. Über die Genehmigung ist auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens einem Fünftel der Bezirksverordneten abzustimmen.
Alle weiteren Paragraphen der Geschäftsordnung der BVV Steglitz-Zehlendorf sind in ihrer Bezifferung neu zu benennen und entsprechend der bestehenden Reihenfolge fortzusetzen.
Begründung:
In Zeiten von Corona sollt man ausreichende Möglichkeiten anbieten, der Öffentlichkeit einen breiten Zugang zu einer öffentlichen Sitzung, wie der Bezirksverordnenversammlung, zu ermöglichen. Der Abstimmungsvorschlag folgt dem exakten GO-Wortlaut zum "Live-Stream"(ing) der BVV Berlin – Reinickendorf.
Der Antrag wurde am 09.09.2020 in der 17. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 14.10.2020 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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