Drucksache - 1833/V  

 
 
Betreff: Erneut und eindringlich: Busbeschleunigung Schloßstraße/Gutsmuthsstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:1152/V
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn
2. Manzke-Stoltenberg
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Empfehlung
24.06.2020 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste vertagt   
26.08.2020 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
30.09.2020 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.10.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE ST vom 30.09.2020
Beschluss vom 14.10.2020
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.01.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, den zuständigen Stellen die Absurdität der bestehenden Verkehrsregelung nahezubringen und ihnen die Beendigung der Busblockade abzuringen.

In der VzK zum Beschluss 0343/IV aus 2015 wurde allen Ernstes mitgeteilt, dass die Busblockade aus Sicherheitsgründen geschehe, Radfahrer sollten dort nicht gefährdet werden. Und Auswirkungen auf den Busverkehr seien nicht Aufgabe des Bezirks.

 

Dazu erklärt die BVV Steglitz-Zehlendorf:

1)   Radfahrende werden von aus dieser Bushaltestelle ausfahrenden Bussen nicht mehr gefährdet als bei anderen Bushaltestellen. Verbände und Vereine, die sich für Belange der Radfahrenden einsetzen, fordern für keine uns bekannte Bushaltestelle die Blockade der Busse, auch hier nicht.

2)   Auch wenn sich die Haltung der Senatsverwaltung für Verkehr unter neuer Führung geändert hat, ist klarzustellen: Die BVV setzt sich auch weiterhin für alle Anliegen ein, die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks betreffen, selbstverständlich auch für einen attraktiven Busverkehr im Bezirk ohne widersinnige LZA-Schaltungen.

 

Begründung:

 

Busse haben an der LZA Schloßstraße/Bornstraße nur wenige Sekunden ein Freigabesignal, ansonsten gilt ein Sperrsignal. Steigen an der belebten Haltestelle noch Fahrgäste ein, ist die Anforderung des Busses für den Freigabebalken verwirkt und sie müssten STVO-konform warten, bis eine Anforderung eines folgenden Busses das Sekundenfenster wieder öffnet. Tatsächlich fahren Busfahrer dann trotzdem, bei allgemeinem Grün, das Sondersignal missachtend. Dazu die Antwort aus der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, zitiert in der VzK zur DRS 0343/IV: „Ein Permissivsignal ist hier aufgrund der notwendigen Überfahrung des Radfahrstreifens und dem Konflikt mit dort bei Rot haltenden Radfahrenden aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Die Auswirkungen auf den Buslininienverkehr haben die Verkehrslenkung Berlin und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu tragen und sind nicht Aufgabe des Bezirks. Der Antrag ist damit erledigt.“

 

 

Der Antrag wurde am 24.06.2020 in der 28. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:

 

Der Betreff wird geändert von „Erneut und eindringlich: Busbeschleunigung Schloßstraße/Bornstraße in „Erneut und eindringlich: Busbeschleunigung Schloßstraße/Gutsmuthsstraße“.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.

 

 

Graffstädt

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 26.08.2020 in der 29. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, den zuständigen Stellen die Absurdität der bestehenden Verkehrsregelung nahezubringen und ihnen die Beendigung der Busblockade abzuringen.

In der VzK zum Beschluss 0343/IV aus 2015 wurde allen Ernstes mitgeteilt, dass die Busblockade aus Sicherheitsgründen geschehe, Radfahrer sollten dort nicht gefährdet werden. Und Auswirkungen auf den Busverkehr seien nicht Aufgabe des Bezirks.

 

Dazu erklärt die BVV Steglitz-Zehlendorf:

1)   Radfahrende werden von aus dieser Bushaltestelle ausfahrenden Bussen nicht mehr gefährdet als bei anderen Bushaltestellen. Verbände und Vereine, die sich für Belange der Radfahrenden einsetzen, fordern für keine uns bekannte Bushaltestelle die Blockade der Busse, auch hier nicht.

2)   Auch wenn sich die Haltung der Senatsverwaltung für Verkehr unter neuer Führung geändert hat, ist klarzustellen: Die BVV setzt sich auch weiterhin für alle Anliegen ein, die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks betreffen, selbstverständlich auch für einen attraktiven Busverkehr im Bezirk ohne widersinnige LZA-Schaltungen.

 

Begründung:

 

Busse haben an der LZA Schloßstraße/Gutsmuthsstraße nur wenige Sekunden ein Freigabesignal, ansonsten gilt ein Sperrsignal. Steigen an der belebten Haltestelle noch Fahrgäste ein, ist die Anforderung des Busses für den Freigabebalken verwirkt und sie müssten STVO-konform warten, bis eine Anforderung eines folgenden Busses das Sekundenfenster wieder öffnet. Tatsächlich fahren Busfahrer dann trotzdem, bei allgemeinem Grün, das Sondersignal missachtend. Dazu die Antwort aus der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, zitiert in der VzK zur DRS 0343/IV: „Ein Permissivsignal ist hier aufgrund der notwendigen Überfahrung des Radfahrstreifens und dem Konflikt mit dort bei Rot haltenden Radfahrenden aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Die Auswirkungen auf den Buslininienverkehr haben die Verkehrslenkung Berlin und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu tragen und sind nicht Aufgabe des Bezirks. Der Antrag ist damit erledigt.“

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Graffstädt

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 30.09.2020 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und in der geänderten Fassung vom 26.08.2020 mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Rolle

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 14.10.2020 beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, den zuständigen Stellen die Absurdität der bestehenden Verkehrsregelung nahezubringen und ihnen die Beendigung der Busblockade abzuringen.

In der VzK zum Beschluss 0343/IV aus 2015 wurde allen Ernstes mitgeteilt, dass die Busblockade aus Sicherheitsgründen geschehe, Radfahrer sollten dort nicht gefährdet werden. Und Auswirkungen auf den Busverkehr seien nicht Aufgabe des Bezirks.

 

Dazu erklärt die BVV Steglitz-Zehlendorf:

1)   Radfahrende werden von aus dieser Bushaltestelle ausfahrenden Bussen nicht mehr gefährdet als bei anderen Bushaltestellen. Verbände und Vereine, die sich für Belange der Radfahrenden einsetzen, fordern für keine uns bekannte Bushaltestelle die Blockade der Busse, auch hier nicht.

2)   Auch wenn sich die Haltung der Senatsverwaltung für Verkehr unter neuer Führung geändert hat, ist klarzustellen: Die BVV setzt sich auch weiterhin für alle Anliegen ein, die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks betreffen, selbstverständlich auch für einen attraktiven Busverkehr im Bezirk ohne widersinnige LZA-Schaltungen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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