Drucksache - 1732/V
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Ich frage das Bezirksamt:
1) Ist die Planung für den Standort der neu zu bauenden Schule in Lichterfelde-Süd endlich abgeschlossen und vertraglich gesichert?
2) Wenn nein, was sind die Gründe für diese lange Planungsphase und wann will man damit fertig sein?
3) Sind die notwendigen Lärmschutzvorrichtungen mit in die Planungsüberlegungen einbezogen? Wenn ja, wie sehen diese aus?
4) Wer ist für die Planungen der Lärmschutzvorrichtungen im Bezirksamt verantwortlich und wer ist der oder die Ansprechpartner/in auf Seiten des Bezirksamtes?
Eva Reitz-Reule
Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
die o.g. Kleine Anfrage wird für das Bezirksamt wie folgt beantwortet.
1) Ein Schulgrundstück und dessen Übergabe an das Land Berlin sind schon lange mit dem Eigentümer der Flächen, der Groth-Gruppe, vertraglich abgesichert (städtebaulicher Vertrag vom 31.7.2018). Eine vertragliche Absicherung für die Planung der Schule ist nicht möglich, da die Schule von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geplant und gebaut wird. Die Senatsverwaltung hat bisher eine sogenannte Einpassplanung vorgenommen und wird zu gegebener Zeit die Schule planen und bauen.
2) Die Planungsphase der Schule ist zunächst Teil des Bebauungsplanverfahrens und dieses dauert bekanntermaßen mehrere Jahre, um alle Rahmenbedingungen mit den Trägern öffentlicher Belange, den Bürgerinnen und Bürgern in der Bürgerbeteiligung und dem Eigentümer der Flächen zu klären. Fertig ist man damit, wenn das Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht ist.
Danach liegt der Ball bei der Senatsverwaltung, die die Schule konkret plant und entsprechende Bauplanungsunterlagen erstellt. Das ist ein ganz normaler Vorgang, die Wohnungen werden auch erst gebaut, wenn der Bebauungsplan fertig ist und die Schule wird erst gebraucht, wenn die Wohnungen gebaut werden.
3) Die „notwendigen Lärmvorrichtungen“ werden sich aus verschiedenen Komponenten wie Abständen zu den Lärmquellen, Baukörperstellung, Bauweise etc. zusammensetzen. Sie werden aus den Erkenntnissen der Schallgutachten abgeleitet und die Planung bis zum konkreten Entwurf begleiten.
4) Die schalltechnischen Untersuchungen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt. Die konkreten Maßnahmen werden sich letztlich in den Bauplanungsunterlagen der Senats-verwaltung wiederfinden. Für das B-Planverfahren ist bekanntermaßen das Stadtentwicklungsamt verantwortlich, für die Schulplanung die Hochbauabteilung der Senatsverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin |
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