Drucksache - 1683/V
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Die BVV möge beschließen:
Entlang der Erich-Kästner-Grundschule soll auf der Königin-Luise-Straße zwischen Ecke Bachstelzenweg und Gabelung der Königin-Luise-Straße westlich der Thielallee eine temporäre Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Schulzeiten (e.g. Mo-Fr 7-17 Uhr) angeordnet werden.
Begründung:
Gerade bei einer Grundschule muss wegen des jüngeren Alters der Schulbesucher tendenziell noch eher mit einem unvermittelten Sprung von Schülern auf die Fahrbahn gerechnet werden, als dies bei Gymnasiasten der Fall ist. Nachdem vor dem Arndt-Gymnasium im westlichen Bereich der Königin-Luise-Straße Tempo 30 angeordnet ist, muss diese Anordnung erst recht vor einer Grundschule getroffen werden. Eine tödlich verunglückte Radfahrerin an der Kreuzung Bachstelzenweg/Königin-Luise-Straße in 2018 ist uns Mahnung.
Der Antrag wurde am 05.02.2020 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Entlang der Erich-Kästner-Grundschule soll auf der Königin-Luise-Straße zwischen Hausnummer 67 und 77 die temporäre Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h während der Schulzeiten (e.g. Mo-Fr 7-17 Uhr) ebenfalls angeordnet werden.
Begründung:
Gerade bei einer Grundschule muss wegen des jüngeren Alters der Schulbesucher tendenziell noch eher mit einem unvermittelten Sprung von Schülern auf die Fahrbahn gerechnet werden, als dies bei Gymnasiasten der Fall ist. Nachdem vor dem Arndt-Gymnasium im westlichen Bereich der Königin-Luise-Straße Tempo 30 angeordnet ist, muss diese Anordnung erst recht vor einer Grundschule getroffen werden. Eine tödlich verunglückte Radfahrerin an der Kreuzung Bachstelzenweg/Königin-Luise-Straße in 2018 und zwei Schülerinnen (beide 12 Jahre), die hier erst am 21.11.2019 von einem Fahrzeug erfasst und verletzt wurden, sind uns Mahnung.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 03.06.2020 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und in der geänderten Fassung vom 05.02.2020 mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 39. Sitzung am 17.06.2020 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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