Drucksache - 1535/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-32 für die Grundstücke Mühlenstraße 52/56, 56 A-D und Paul-Schneider-Straße 44 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz
Status:öffentlichAktenzeichen:884/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
13.08.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.09.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 31.07.2019
Entwurf Verordnung
BP6-32_2019-07_Begründung_nach2.RPfinal
Bebauungsplan_6-32_2019-03Scan_klein_nachRA3
BE StaplWi vom 13.08.2019
Beschluss vom 11.09.2019

  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-32

r die Grundstücke hlenstraße 52/56, 56 A-D und Paul-Schneider-Straße 44 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz

  1. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin CerstinRichter-Kotowski

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.        Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-32 vom 11. Januar 2018 mit Deckblatt vom 20. Februar 2019 wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-32 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-32 einschließlich Begründung wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenStadtWohnen im Rahmen der Rechtsprüfung sind im Kapitel IV. 6. Inhaltskontrolle ab Seite 86 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen im Bebauungsplan 6-32 durch Deckblatt vom 20. Februar 2019, in die Begründung und mittels 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag 6-32 eingearbeitet worden.

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 13.08.2019 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Breidenbach

Amtierender Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 11.09.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

 

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-32 vom 11. Januar 2018 mit Deckblatt vom 20. Februar 2019 wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

 

  1. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-32 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

 

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-32 einschließlich Begründung wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenStadtWohnen im Rahmen der Rechtsprüfung sind im Kapitel IV. 6. Inhaltskontrolle ab Seite 86 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen im Bebauungsplan 6-32 durch Deckblatt vom 20. Februar 2019, in die Begründung und mittels 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag 6-32 eingearbeitet worden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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