Drucksache - 1523/V
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Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1) Sind Medienberichte zutreffend, nach denen das Bezirksamt jetzt für das leerstehende Wohnhaus im Gardeschützenweg 3 die Einsetzung einer/eines Treu- händerin/Treuhänders nach dem Zweckentfremdungsverbots-Gesetz in die Wege leiten will?
2) Was ist die Zielsetzung des Verfahrens, und handelt es sich tatsächlich um eine „Enteignung“, wie der rbb berichtete?
3) Warum handelt das Bezirksamt erst jetzt, obwohl das Haus schon seit vielen Jahren leer steht und verfällt?
4) Wie groß ist das finanzielle Risiko, wenn das Bezirksamt die notwendigen Instandsetzungskosten eventuell vorstrecken muss?
5) Welche weiteren Verfahrensschritte sind geplant?
6) Welche rechtlichen und technischen Hürden können sich noch stellen, und wie geht das Bezirksamt damit um? |
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