Drucksache - 1477/V
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Ich frage das Bezirksamt:
1) Ist der Betrieb eines Casinos im Gebäude Boothstraße 39a durch den Betreiber beantragt und durch das Bezirksamt genehmigt worden, bzw. welche Art Gaststättenbetrieb ist dort zulässig?
2) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass vom Betrieb des Lokals Lärm- und Geruchsemmissionen (Vibrationen, Schwingungen, Musik, Tabakrauch) ausgehen, die die Wohnqualität für andere Bewohner des Hauses erheblich mindern?
3) Mit welchem Ergebnis hat das Bezirksamt das Etablissement hinsichtlich aller infrage kommenden einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen zu Jugendschutz, Nichtraucherschutz, Emissionsschutz, Arbeitnehmerschutz und zur Einhaltung der Gewerbeordnung und der Straßenverkehrsordnung kontrolliert?
Bernhard Lücke
Die Anfrage wurde am 15.05.2019 in der 30. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom Fragesteller zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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