Drucksache - 1425/V  

 
 
Betreff: Schikanen in der Waltraudstraße 45 und das Bezirksamt macht mit?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GrunerBV Gruner
Verfasser:Gruner 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
10.04.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 05.04.2019
Schriftliche Beantwortung vom 18.04.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Warum haben die Bewohner*innen der Waltraudstraße 45 am 29.03.2019 ein Schreiben des Bezirksamtes erhalten, wonach sie laut anonymer Meldung aus ihren Wohnungen ausgezogen seien, ohne sich abzumelden?

 

2)   Durch wen wurden diese Falschmeldungen dem Bezirksamt vorgebracht („Anfrage Dritter“), welche Kosten sind durch die Bearbeitung entstanden, und wer muss dafür aufkommen?

 

3)   Ist dem Bezirksamt die eigene Antwort auf die Schr. Anfrage 321/V vom 01.04.2019 noch in Erinnerung? Wie passt die Antwort mit dem Schreiben vom 29.03.2019 zusammen?

 

 

Mathias Gruner

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

Ich beantworte die Anfrage im Namen des Bezirksamts im Zusammenhang, denn natürlich ist dem Bezirksamt die eigene Antwort auf die Schriftliche Anfrage 321/V bekannt und in Erinnerung. Der Vorgang, nach dem Sie hier fragen, ist sogar genau aus dieser Beantwortung entstanden.

Allerdings wurde dafür durch das Bürgeramt ein automatisch generierter Standardtext verwandt, der im konkreten Fall leider zu Missverständnissen führen konnte, was ich bedauere. Ich bedanke mich deshalb für die Gelegenheit, im Rahmen dieser Beantwortung die Zusammenhänge zu erläutern.

Vorneweg: Hier gibt es keine „Schikane“, schon gar nicht gegenüber denjenigen Bürger*innen, die in der Waltraudstraße 45 wohnen.

In der Schriftlichen Anfrage hatte Herr Semler das Bezirksamt gefragt, wie viele Wohnungen im ehemaligen Schwesternwohnheim in der Waltraudstraße 45 noch bewohnt sind und wie viele leer stehen. Bei der Beantwortung dieser Frage war ich darauf gestoßen, dass es hierzu eine in sich widersprüchliche Datenlage gibt. Aus Mitteilungen des Eigentümers und aus anderen Quellen wusste das Bezirksamt, dass noch 11 Wohnungen im Haus bewohnt sind.

Es stellte sich aber zugleich heraus, dass das Melderegister noch 45 Personen aufweist, die mit Wohnsitz in der Waltraudstraße 45 gemeldet sind, davon 35 mit Hauptwohnsitz.

Wenn man die Größe der Wohnungen kennt ist es sehr unwahrscheinlich, dass dort tatsächlich 45 oder auch nur 35 Personen in 11 Wohnungen wohnen können.

Deshalb habe ich das Bürgeramt im Nachgang der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von Herrn Semler gebeten, die Meldesituation in dem Haus zu überprüfen.

Dafür gibt es ein standardisiertes Verfahren mit Formschreiben an die Gemeldeten und an die Wohnungsgeber, die automatisch aus dem System erstellt und leider auch nicht verändert werden können.

Die Formulierung in dem Schreiben, wir hätten erfahren, dass sie ausgezogen seien, richtet sich in der Sache natürlich nicht an diejenigen, die noch im Haus wohnen, sondern an die mutmaßlich 34 anderen Personen, die ausgezogen sind und sich nicht umgemeldet haben.

 

Es wäre deshalb sehr hilfreich, wenn diejenigen, die das Schreiben erhalten haben, sich möglichst schnell beim Bürgeramt zurückmelden. Dann kann dieses sich um die übrigen Fälle kümmern.

Es ist zu erwarten, dass diese Schreiben in den allermeisten Fällen dann als unzustellbar zurückkommen, wodurch das Bürgeramt einen hinreichenden Hinweis dafür bekäme, dass die betreffende Person tatsächlich ausgezogen ist und, sie dann zur Not von Amts wegen abmelden.

(Auch daraus ergibt sich aber die dringende Bitte an die Bewohner*innen in der Waltraudstraße, sich in jedem Fall zurück­zumelden und das nicht liegen zu lassen.)

Keineswegs geht es hier also um „Schikane“ gegen die Bewohner*innen der Waltraudstraße, bei dem sich das Bezirksamt „mitmachen“rde, sondern um eine not­wendige melderechtliche Prüfung, die sich aus der Schriftlichen Anfrage ergab.

Sofern das bei denjenigen, die Sie angesprochen haben, so angekommen sein sollte, bitte ich Sie, diesen dafür meine Entschuldigung zu übermitteln.

Ich bitte abschließend um Verständnis dafür, dass das Bürgeramt angesichts der zusätzlichen Arbeitsbelastungen durch die anstehende Europawahl in diesem melderechtlichen Prüfvorgang nicht anders vorgehen konnte als im üblichen Verfahren.

Kosten sind nur im Rahmen der Erfüllung originärer ordnungsbehördlicher Aufgaben der Meldebehörde im Rahmen des Bundesmeldegesetzes entstanden, also Personal- und Portokosten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen