Drucksache - 1414/V
Die BVV möge beschließen:
Der geplante Aufbau des schnellen 5G-Mobilfunknetzes erfordert wegen der geringeren Reichweite der elektromagnetischen Funkwellen eine höhere Dichte an Sendestandorten und damit die Aufstellung neuer Sendemasten. Diese werden u.a. auch auf öffentlichen Gebäuden installiert. Das Bezirksamt soll aufgefordert werden, auf den im Eigentum des Bezirks stehenden Bauwerken eine Errichtung von 5G-Sendeeinrichtungen nicht zuzulassen.
Begründung:
Der geltenden Rechtslage gemäß (BImSchG i.V.m. 26. BImSchV) sind Sendeanlagen nicht genehmigungspflichtig. Nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind dabei lediglich zu vermeiden. Das engmaschige Netz an Sendeanlagen und die hohen Datenübertragungsraten bei 5G führen zwangsläufig zu einer höheren Strahlungsintensität, deren Auswirkungen auf den menschlichen, tierischen und pflanzlichen Organismus noch unerforscht sind. Daher fordern 180 Wissenschaftler und Ärzte aus 36 Nationen ein Moratorium beim Ausbau der fünften Mobilfunkgeneration, bis potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vollständig durch industrieunabhängige Wissenschaftler erforscht wurden. (www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1220) Dass hochfrequente elektromagnetische Strahlung Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorruft, haben bisherige Forschungen bereits hinlänglich gezeigt.
Der Antrag wurde am 23.05.2019 in der 19. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 23.05.2019 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Lücke Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 06.06.2019 in der 32. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 19.06.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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