Drucksache - 1400/V  

 
 
Betreff: Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlichAktenzeichen:993/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU- und GRÜNE-FraktionCDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Steinhoff/Wojahn
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
10.04.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
08.05.2019    12. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
06.11.2019    13. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.12.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 02.04.2019
BE GO vom 06.11.2019
Beschluss vom 11.12.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin wird in § 25 wie folgt geändert:

 

In Abs. 2 wird „vorletzten“ durch „fünften“ ersetzt und 12.00 durch 9.00.

 

Abs. 4 erhält folgende Fassung: „Es werden höchstens zehn kleine Anfragen in einer Sitzung behandelt. Die Fragesteller werden für ihre Fraktion in der Reihenfolge der Fraktionsgrößen mit je einer kleinen Anfrage fortlaufend aufgerufen, bis die kleinste Fraktion an der Reihe war, es folgt je ein fraktionsloser Verordneter, danach richtet sich die weitere Reihenfolge nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt erneut mit der stärksten Fraktion beginnend.

 

Die Fraktionen haben die Reihenfolge der Behandlung der Anfragen ihrer Mitglieder bis zum Einbringungsschluss zu bestimmen, widrigenfalls erfolgt der Aufruf nach Reihenfolge im Eingang.

 

In Abs. 6 wird „einer Woche“ durch „drei Wochen“ ersetzt, „vorrangig“ entfällt, und ans Ende angefügt, „im Übrigen gilt § 26“.

 

In § 48 werden in Abs. 2 die letzten beiden Sätze gestrichen.

 

 

Der Antrag wurde am 06.11.2019 in der 13. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 11.12.2019 beschlossen:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin wird in § 25 wie folgt geändert:

 

In Abs. 2 wird „vorletzten“ durch „fünften“ ersetzt und 12.00 durch 9.00.

 

Abs. 4 erhält folgende Fassung: „Es werden höchstens zehn kleine Anfragen in einer Sitzung behandelt. Die Fragesteller werden für ihre Fraktion in der Reihenfolge der Fraktionsgrößen mit je einer kleinen Anfrage fortlaufend aufgerufen, bis die kleinste Fraktion an der Reihe war, es folgt je ein fraktionsloser Verordneter, danach richtet sich die weitere Reihenfolge nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt erneut mit der stärksten Fraktion beginnend.

 

Die Fraktionen haben die Reihenfolge der Behandlung der Anfragen ihrer Mitglieder bis zum Einbringungsschluss zu bestimmen, widrigenfalls erfolgt der Aufruf nach Reihenfolge im Eingang.“

 

In Abs. 6 wird „einer Woche“ durch „drei Wochen“ ersetzt, „vorrangig“ entfällt, und ans Ende angefügt, „im Übrigen gilt § 26“.

 

In § 48 werden in Abs. 2 die letzten beiden Sätze gestrichen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 
 

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