Drucksache - 1392/V
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Die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird verändert:
§ 25 (1) Jede*r Bezirksverordnete kann in der ersten Dreiviertelstunde, die dann gegebenenfalls verlängert werden muss …
§ 25 (6) Es muss mindestens eine Kleine Anfrage pro Fraktion behandelt werden. Anfragen, die nicht erledigt werden können …
Begründung:
In den ersten drei Sitzungen im Jahr 2019 kam es vor, dass die Beantwortung der Kleinen Anfragen nach der 5. Frage abgebrochen wurde, womit es nicht allen Fraktionen möglich war, die Verwaltung öffentlich zu ihrer Arbeit zu befragen. Die Kontrolle von Verwaltungshandeln sowie Anregungen zu geben ist jedoch Aufgabe der BVV-Fraktionen.
Der Antrag wurde am 08.05.2019 in der 12. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 19.06.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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