Drucksache - 1363/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, mit dem Verlag Gazette Verbrauchermagazin GmbH zu vereinbaren, dass auf der Seite, auf der die Beiträge der Fraktionen erscheinen, keine kommerzielle Werbung abgedruckt wird.
Begründung:
Die Fraktionen äußern sich monatlich zu einem ausgewählten Thema. Eine auf der selben Seite geschaltete kommerzielle Werbung kann bei den Leser*innen zu Irritationen dahingehend führen, ob die Werbung im Zusammenhang mit den Inhalten steht oder gar im Zusammenhang mit den Parteien bzw. Fraktionen gebracht werden.
Der Antrag wurde am 08.05.2019 in der 12. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 19.06.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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