Drucksache - 1336/V  

 
 
Betreff: Anträge des Bedarfsträgers Bezirksamt an die HOWOGE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV MierBV Mier
Verfasser:Mier 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 13.02.2019
Schriftliche Beantwortung vom 27.02.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Hat das Bezirksamt den Rahmenvertrag zur Sanierung der Bröndby-Schule, der Wilma-Rudolph-Schule und des Schadow-Gymnasiums unterzeichnet? Hat es Nachverhandlungen und/oder spezifische Steglitz-Zehlendorfer Sonderlösungen gegeben?

 

2)      Hat das Bezirksamt als Bedarfsträger über die reine Substanzsanierung hinaus zusätzliche innere, strukturelle Veränderungen bei der HOWOGE beantragt bzw. in Auftrag gegeben?

 

3)      Sind die Schulen sowohl in die Planung der Sanierungsarbeiten als auch der strukturellen Verbesserungen hinreichend eingebunden?

 

 

Harald Mier

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Hat das Bezirksamt den Rahmenvertrag zur Sanierung der Bröndby-Schule, der Wilma-Rudolph-Schule und des Schadow-Gymnasiums unterzeichnet? Hat es Nachverhandlungen und/oder spezifische Steglitz-Zehlendorfer Sonderlösungen gegeben?

Ja, das Bezirksamt hat den Rahmenvertrag zur Sanierung der drei genannten Schulen im Februar 2019 unterzeichnet. Es hat für den Bezirk keine Nachverhandlungen oder spezifische Sonderlösungen gegeben, da es sich um einen Rahmenvertrag für das gesamte Land Berlin handelt. Auf Initiative des Rates der Bürgermeister entstand der sogenannte Sideletter. Hierbei handelt es sich um ein Papier, das einzelne Passagen des Rahmenvertrages konkretisiert. In der Folge werden einzelne Verträge mit den zu sanierenden Schulen bzw. Standorten auf der Basis des Rahmenvertrages geschlossen.

 

2)   Hat das Bezirksamt als Bedarfsträger über die reine Substanzsanierung hinaus zusätzliche innere, strukturelle Veränderungen bei der HOWOGE beantragt bzw. in Auftrag gegeben?

Dem ist nicht so, da die einzelnen Verträge mit den Schulen noch nicht existieren. Das Bezirksamt wird solche Möglichkeiten im Einzelfall prüfen und entsprechend tätig werden.

 

3)   Sind die Schulen sowohl in die Planung der Sanierungsarbeiten als auch der strukturellen Verbesserungen hinreichend eingebunden?

Wie die Beteiligungsformen im Einzelnen aussehen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, da einzelne Verträge mit den Schulen wie bereits erwähnt noch nicht geschlossen wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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