Drucksache - 1314/V  

 
 
Betreff: Handelt das Bezirksamt in Sachen Milieuschutz mit Nachdruck?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV BaderBV Bader
Verfasser:Bader 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 12.02.2019
Schriftliche Beantwortung vom 27.02.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Da der Senat die Kosten für das Feinscreening übernehmen wird: Wurde bereits eine Firma beauftragt, dieses im Bezirk durchzuführen?

 

2)   Welche Quartiere im Bezirk wurden für das Feinscreening ausgesucht? Wer wählte diese aus, und welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?

 

3)   Wie sieht die zeitliche Planung von Beginn Feinscreening, Bewertung der Ergebnisse bis hin zur Entscheidung über die Festlegung von Milieuschutzgebieten konkret aus? Wie wird die BVV in diesen Prozess konkret eingebunden?

 

 

 

Gerald Bader

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Da der Senat die Kosten für das Feinscreening übernehmen wird: Wurde bereits eine Firma beauftragt, dieses im Bezirk durchzuführen?

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sagte zwar Anfang Dezember 2018 grundsätzlich zu, die Kosten für ein „Screening zur Ermittlung genereller Ausschluss-, Beobachtungs- und Verdachtsgebiete für die Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf“ zu übernehmen, benötigte zunächst aber für die Ausstellung der Finanzierungszusage eine Kostenschätzung des Bezirks. Diese Kostenschätzung wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen umgehend mitgeteilt (Schreiben vom 07.12.2018).

Erst in der letzten Woche kam seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die mündliche Information, dass sich die Ausstellung der Finanzierungszusage aufgrund haushaltsrechtlicher Fragen verzögert habe. Ein entsprechendes Schreiben sei nunmehr jedoch in Kürze zu erwarten.

Danach können die Ausschreibung der Leistungsvergabe, die Auswahl und die Beauftragung erfolgen.

 

2)   Welche Quartiere im Bezirk wurden für das Feinscreening ausgesucht? Wer wählte diese aus, und welche Kriterien wurden zugrunde gelegt?

Der Untersuchungsbereich des „Screenings zur Ermittlung genereller Ausschluss-, Beobachtungs- und Verdachtsgebiete für die Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf“ soll alle 8 Bezirksregionen und damit alle 41 Planungsräume umfassen. Insoweit wird für dieses Screening (nicht Feinscreening…..) keine Vorauswahl getroffen.

 

3)   Wie sieht die zeitliche Planung von Beginn Feinscreening, Bewertung der Ergebnisse bis hin zur Entscheidung über die Festlegung von Milieuschutzgebieten konkret aus? Wie wird die BVV in diesen Prozess konkret eingebunden?

Die Zeitplanung für das Screening wird auf Grundlage des ausgewählten Angebots mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Das Angebot soll eine Vorstellung im Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft und eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger beinhalten. Nach Vorliegen des Screening muss das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Für die Beobachtungsgebiete müsste ein Monitoring beauftragt werden, für etwaige Verdachtsgebiete müssten vertiefende Untersuchungen beauftragt werden. Erst danach würde die Entscheidung über die Festlegung von Milieuschutzgebieten folgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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