Drucksache - 1312/V  

 
 
Betreff: Zukunft des Friedhofs im Ortsteil Wannsee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV ZiffelsBV Ziffels
Verfasser:Ziffels 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 12.02.2019
Schriftliche Beantwortung vom 27.02.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   In welchem Jahr wurde der Friedhof im Ortsteil Wannsee durch ein angrenzendes Waldstück erweitert?

 

2)   Trifft es zu, dass künftig weder Erd- noch Urnenbestattungen dort mehr möglich sein werden?

 

3)   Wenn ja, was sind die Gründe bzw. was plant das Bezirksamt auf der Fläche langfristig?

 

 

 

Rainer Ziffels

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 20.02.2019 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1)   In welchem Jahr wurde der Friedhof im Ortsteil Wannsee durch ein angrenzendes Waldstück erweitert?

Ich vermute, dass Sie den Friedhof Wannsee Lindenstraße meinen.

Erste Planungen für eine Erweiterung gab es 1949, diese wurden im Jahr 1979 umgesetzt.

 

2)   Trifft es zu, dass künftig weder Erd- noch Urnenbestattungen dort mehr möglich sein werden?

3)   Wenn ja, was sind die Gründe bzw. was plant das Bezirksamt auf der Fläche langfristig?

Der alte Teil des Friedhofs Wannsee Lindenstraße beidseitig des Kirchenteils ist denkmalgeschützt. Es gibt für diesen Bereich eine gartendenkmalpflegerische Entwicklungsplanung aus dem Juni 1995, wonach historische Familiengrabanlagen als solche wieder herauszuarbeiten sind und daher möglicherweise einzelne vermeintlich freie Grabstätten nicht wieder vergeben werden können. Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass diesbezüglich ggf. Abräumaufträge an den zuständigen Meister gegeben wurden. Die Überarbeitung des ältesten Teils ist in der Investitionsplanung angemeldet und soll 2019 umgesetzt werden.

Die fehlende Möglichkeit neue Grabstätten erwerben zu können liegt daran, dass weite Teile des neues Teils des Friedhofs zwar frei und pietätsunbefangen sind, diese aber Überhangsflächen aus der Friedhofsentwicklungsplanung sind und somit einer Friedhofsnutzung nicht zur Verfügung stehen. So wurde es in dem von der Senatsverwaltung im Jahr 2006 beschlossenen Friedhofsentwicklungsplan beschlossen. Über eine weitere Nutzung der Fläche nach der Entwidmung als Friedhofsfläche -zurzeit unterliegt die Fläche durch BA Beschluss lediglich einer eingeschränkten Nutzung, d.h. keine Neuvergabe von Nutzungsrechten- und 30 Jahre nach der letzten Bestattung gibt es noch keine Planungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg
Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 

 
 

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