Drucksache - 1278/V  

 
 
Betreff: Elektronisches Abstimmungsverfahren in die Geschäftsordnung!
Status:öffentlichAktenzeichen:792/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Rolle, L.
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Empfehlung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
13.03.2019    11. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.02.2019
BE GO vom 13.03.2019
Beschluss vom 10.04.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

  • Einfügung eines neuen § 45 Abs. 5 GO:

Mit Beschluss der einfachen Mehrheit der Bezirksverordneten können Abstimmungen mittels eines elektronischen Abstimmungsverfahrens durchgeführt werden. Die erforderliche Technik ist den Bezirksverordneten zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss kann jederzeit mit einfacher Mehrheit der Bezirksverordneten widerrufen werden.“

 

  • Einfügung eines neuen § 46 Abs. 6 GO:

Mit Beschluss der einfachen Mehrheit der Bezirksverordneten können offene Wahlen mittels eines elektronischen Abstimmungsverfahrens durchgeführt werden. Die erforderliche Technik ist den Bezirksverordneten zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss kann jederzeit mit einfacher Mehrheit der Bezirksverordneten widerrufen werden.“

 

Begründung:

 

Die positiven Anwendungserfahrungen aus den beiden Pilotbezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg aufgreifend ist es angezeigt, auch in Steglitz-Zehlendorf elektronische Abstimmungsgeräte einzuführen. Diese sparen nicht nur viel Zeit ein, sondern sorgen auch für eine maximale Genauigkeit. Gerade bei unklaren Mehrheitsverhältnissen kann so zielsicher ein schnelles Ergebnis ermittelt werden. Da die Geschäftsordnung ein solches Abstimmungsverfahren bisher nicht vorsieht ist sie entsprechend zu ergänzen.

 

 

Der Antrag wurde am 13.03.2019 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

 

Serowy

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 10.04.2019 beschlossen:     

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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