Drucksache - 1266/V
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert - ggf. auch durch Aufforderung der zuständigen Stellen - zu veranlassen, dass auf dem Wolfensteindamm in Fahrtrichtung Süden an der Einmündung zur Birkbuschstraße die vorhandene Lichtzeichenanlage so geschaltet wird, dass ein gefahrloses Überqueren des Wolfensteindamms für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende sicher gestellt ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob eine Anlage zur Kontrolle des Rotlichthalt („Rotlichtblitzer“) durch Kraftfahrzeuge die Verkehrssicherheit an dieser Stelle erhöhen kann und somit deren Aufstellung erfolgen sollte. Weiterhin soll das Verkehrszeichen 131 (Lichtzeichenanlage) links und rechts der Fahrbahn vor der Bahnunterführung auf die LSA hinter der Bahnunterführung hinweisen.
Begründung:
Am Wolfensteindamm Fahrtrichtung Süden befindet sich an der Einmündung Birkbuschstraße ein kurzes Stück hinter der S-Bahn-Brücke in der scharfen Kurve eine Fahrrad- und Fußgängerampel. Rad Fahrende und zu Fuß Gehende leben hier sehr gefährlich. Häufig passieren hier Kraftfahrzeuge noch das für sie bereits geltende Rotlicht, wenn schon zu Fuß Gehende bzw. Rad Fahrende die Fahrbahn queren. Damit ist es äußerst gefährlich, für zu Fuß Gehende und für Rad Fahrende einem für sie geltenden Grünlicht zu vertrauen. Um eine Gefahr abzuwehren, sollte zwischen dem Rotlicht der Kraftfahrzeuge und dem Grünlicht der Querenden ein größerer zeitlicher Abstand geschaltet werden, so dass Rad Fahrende und zu Fuß Gehende beim Querungsbeginn sicher sein können, dass die Kraftfahrzeuge auch tatsächlich gehalten haben. Ergänzend soll ein „Rotlichtblitzer“ hinter der LSA die Einhaltung des Rotlichtes überwachen und die Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeug Führenden erhöhen. Da es sein kann, dass Kraftfahrzeug Führende die LSA hinter der Brücke erst zu spät wahrnehmen, sollen zwei Verkehrszeichen 131 (Lichtzeichenanlage) vor der Brücke auf die LSA hinweisen.
Der Antrag wurde am 27.03.2019 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert - ggf. auch durch Aufforderung der zuständigen Stellen - zu veranlassen, dass auf dem Wolfensteindamm in Fahrtrichtung Süden an der Einmündung zur Birkbuschstraße die vorhandene Lichtzeichenanlage so geschaltet wird, dass ein gefahrloses Überqueren des Wolfensteindamms für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende sicher gestellt ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob eine Anlage zur Kontrolle des Rotlichthalt („Rotlichtblitzer“) durch Kraftfahrzeuge die Verkehrssicherheit an dieser Stelle erhöhen kann und somit deren Aufstellung erfolgen sollte. Weiterhin soll das Verkehrszeichen 131 (Lichtzeichenanlage) links und rechts der Fahrbahn vor der Bahnunterführung auf die LSA hinter der Bahnunterführung hinweisen. Die Sperrfläche vor dem beginnenden Radfahrstreifen soll baulich gesichert werden.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag wurde in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 10.04.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert - ggf. auch durch Aufforderung der zuständigen Stellen - zu veranlassen, dass auf dem Wolfensteindamm in Fahrtrichtung Süden an der Einmündung zur Birkbuschstraße die vorhandene Lichtzeichenanlage so geschaltet wird, dass ein gefahrloses Überqueren des Wolfensteindamms für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende sicher gestellt ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob eine Anlage zur Kontrolle des Rotlichthalt („Rotlichtblitzer“) durch Kraftfahrzeuge die Verkehrssicherheit an dieser Stelle erhöhen kann und somit deren Aufstellung erfolgen sollte. Weiterhin soll das Verkehrszeichen 131 (Lichtzeichenanlage) links und rechts der Fahrbahn vor der Bahnunterführung auf die LSA hinter der Bahnunterführung hinweisen. Die Sperrfläche vor dem beginnenden Radfahrstreifen soll baulich gesichert werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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