Drucksache - 1239/V
![]() |
![]() |
|
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, an den Senat von Berlin den Antrag zu stellen, den Platz vor dem U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte in Richard-Draemert Platz umzubenennen, um einen bezirklichen Kommunalpolitiker zu ehren, der sich um das demokratische Gemeinwesen in herausragendem Maße verdient gemacht hatte und dessen Wirken für Berlin von herausragender Bedeutung war.
Begründung:
„Frage 1: Handelt es sich beim Vorplatz des U-Bahnhofs Onkel Toms Hütte an der Onkel Tom Straße um ein Brückenbauwerk oder als was ist dieser öffentliche Raum gewidmet? Antwort zu Frage 1: Die Onkel-Tom-Straße ist in ihrer Gesamtheit mit Fahrbahn und Gehweg als öffentliche Straße gewidmet. Im Zuge der Onkel-Tom-Straße am Schnittpunkt mit der U-Bahnlinie 3 befindet sich unterhalb das Brückenbauwerk der Onkel-Tom-Straßen-Brücke. Eine gesonderte Widmung einer Brücke erfolgt nicht. Straßenaufbau und Brücke sind durch eine Erdauffüllung baulich voneinander getrennt. Frage 2: Wie genau ist der Vorplatz strukturiert, wo endet das Straßenland und welche Zuständigkeiten sind damit verbunden? Antwort zu Frage 2: Die Zuständigkeiten für das Brückenbauwerk teilen sich das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Objektbereich Ingenieurbauwerke und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Zuständigkeitsgrenze ist nur unterhalb der Brücke an einer vertikalen Fuge sichtbar. Die Zuständigkeit des Objektbereiches Ingenieurbauwerke endet mit der Schutzschicht der oberen Bauwerksdichtung. Die darüber befindliche Erdauffüllung und der Straßenaufbau mit Fahrbahn- und Gehwegsflächen liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Steglitz Zehlendorf (siehe Allgemeines Zuständigkeitsgesetz [AZG] bzw. Zuständigkeitskatalog). Frage 3: Wenn es sich bei dem Vorplatz um ein Brückenbauwerk handelt, wurde dieser dann als Onkel-Tom-Straßen-Brücke benannt und wann wurde diese Benennung in welcher Form veröffentlicht? Antwort zu Frage 3: Das Brückenbauwerk wurde benannt (Statistischer Schlüssel-Nr. 07368 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg). Wann die Benennung durchgeführt oder bekannt gemacht wurde, ist nicht dokumentiert. Eine Unterscheidung in Vorplatz und Gehweg oder die Benennung eines Vorplatzes ist nicht bekannt. Frage 4: Gibt es Gründe, die dagegen sprechen, den Vorplatz als Platz zu benennen und welche sind dies? Frage 5: Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um den Vorplatz als Platz oder als Brücke nach einer Persönlichkeit zu benennen oder umzubenennen? Antwort zu Fragen 4 und 5: Die Benennung von Straßen ist in den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (Ausführungsvorschriften Benennung), letzte Bekanntmachung vom 1. Februar 2017 im ABl. Nr. 7 / 17. Februar 2017 Seite 763 ff. geregelt. Eine Umbenennung des Brückenbauwerkes ist unter den im Punkt 2 (Umbenennungen) aufgeführten Bedingungen möglich.“ Nach der oben erwähnten Ausführungsvorschrift ist die Umbenennung des Platzes unter folgenden Voraussetzungen zulässig: (2) Umbenennungen sind nur zulässig, (wenn) (a) – c)) d) über die in a) bis c) genannten Möglichkeiten hinaus mit einem entsprechenden Senatsbeschluss bei Straßen, die in Nummer 10 Absätze 2 und 4 ZustKat AZG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 208) geändert worden ist, aufgeführt sind, wenn mit der Umbenennung – Personen geehrt werden sollen, die sich um das demokratische Gemeinwesen in herausragendem Maße verdient gemacht haben oder deren Wirken für Berlin von herausragender Bedeutung war, – besondere historische Ereignisse mit stadtgeschichtlichem Bezug zu der umzubenennenden Straße in Erinnerung gerufen werden sollen. Die Gründe für die besondere Ehrung sind in den oben zitierten BVV–Beschlüssen dargelegt und dem Bezirksamt hinlänglich bekannt. Ergänzend sei auf zwei Internet-Eintragungen mit weiteren Literaturhinweisen Bezug genommen: https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Draemert https://www.spd.berlin/partei/unsere-geschichte/personen/a-k/draemert-richard/
Der Antrag wurde am 27.03.2019 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 3 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 15.05.2019 in der 30. Sitzung der BVV von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |