Drucksache - 1222/V
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1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2017
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3. Beschlussentwurf: Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 weist einen Fehlbetrag von 1.524.303,06 EUR aus.
4. Begründung:
Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.
Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO
- den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,
- die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 45 und
- die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.
Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen
- eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,
- eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),
- eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,
- eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),
- eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 LHO) vorgenommenen Festlegungen
- eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,
- eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,
- eine Übersicht über das Rücklagevermögen,
- die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 LHO einen Wirtschaftsplan aufstellen. Eine Übersicht über das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans Parkraumbewirtschaftung ist als Anlage 1 beigefügt.
Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).
Grundlagen der Haushaltswirtschaft Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 war mit einem Haushaltsvolumen von 535.602.200 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Der Haushaltsplan ist vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 10. Dezember 2015 mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2016/2017 (HG 16/17) beschlossen worden (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 23.12.2015 (GVBl S. 570)).
Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) hat mit Schreiben vom 30.05.2016 und einer ergänzenden technischen Fortschreibung vom 11.08.2016 den Bezirken die Fortschreibung der Globalsummen 2017 bekanntgegeben. Die Neuberechnung des Produktsummenbudgets (PSB) erfolgte dabei auf Basis des Jahresabschlusses der Kosten- und Leistungsrechnung 2015. Im Ergebnis der Fortschreibung der Zuweisung einschl. der Berücksichtigung des im Jahresergebnis 2015 entstandenen Fehlbetrages i.H.v. - 2.960.000 EUR ergab sich eine Überschreitung der Zulässigkeitsgrenze (1% der Ausgaben der Hauptgruppen 4, 5, 6 und 9 ohne Verrechnungsbeträge für kalkulatorische Kosten) i.H.v. 2.428.000 EUR, die durch einen von der BVV zu beschließenden dem Hauptausschuss vorzulegenden Ergänzungsplan titelkonkret aufzulösen war.
Der entsprechend vom Bezirksamt aufgestellte und am 07.02.2017 beschlossene Ergänzungsplan wurde nach Beratungen der Vorlage (Drs. Nr. 0133/V) im Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung am 15.03.3017 mit den nachfolgenden Abschlusssummen beschlossen (Beschluss-Nr. 47/V), die Zustimmung des Hauptausschusses (zur roten Nummer 0377) erfolgte am 10.05.2017:
Die titelkonkrete Anpassung ist als Anlage 2 beigefügt. Die Anpassungsbeträge sind in der Haushaltsbuchhaltung bei Einnahmen und Ausgaben mit dem Schlüssel M30 gebucht und werden auch in der Haushaltsrechnung entsprechend ausgewiesen. Bei den Ausgabetiteln ist im Unterschied zu den Einnahmetiteln systematisch nur der den Ansatz übersteigende Ist-Betrag als verbliebener Anpassungsbetrag mit der Schlüsselung ausgewiesen.
Ergebnisse der Haushaltswirtschaft Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2017 (HWR 2017) der SenFin vom 28.12.2016 zu beachten.
Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landes-haushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:
Umsetzungen Die Ausgabenleistung für die Betreuung des Jugendhilfe-Verfahrens ISBJ wurde bei der zuständigen Senatsfachverwaltung zentralisiert. In diesem Zusammenhang waren wie in 2016 die im Bezirkshaushalt bei Kapitel 4000, Titel 54085 etatisierten Mittel in Höhe von 231.300 EUR in den Senatshaushalt umzusetzen.
Ist-Abschluss Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)
Mehrausgaben
Im Haushaltsjahr 2017 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):
a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) 1.182.312,32 EUR b) Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1) 2.112.170,57 EUR c) Verstärkungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B1) 5.576,71 EUR d) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) 24.070,87 EUR e) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3) 11.824,80 EUR f) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B4) 3.400,00 EUR g) Deckungsfähigkeit (D1) 23.245.567,19 EUR h) Zweckgebundene Einnahmen (D2) 9.142.697,17 EUR i) Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1) 6.567,84 EUR j) Veränderung der Zuweisung (M2) 24.759.366,84 EUR k) Ergänzungsplan (M3) 14.791.220,61 EUR l) Ausgaben bei noch nicht realisierten zweckgeb. Einnahmen (M4) 8.559,88 EUR m) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5) 3.578.000,00 EUR Summe der Mehrausgaben 78.871.334,80 EUR
zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) Die Einzelbewilligungen sind der Anlage 3 zu entnehmen. 1.182.312,32 EUR
zu b) Überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (U1) Zur Weiterführung des Bauvorhabens „Umbau und Erweiterung des Standortes Lepsiusstraße für die Kopernikus-Oberschule“ (3702/70100 - Basiskorrektur) 1.605.329,44 EUR Zur Weiterführung des Bauvorhabens „Umbau des Straßenzuges Hildburghauser Straße von Kruseweg bis Blanckertzweg“ (3810/72505 - Basiskorrektur) 184.737,56 EUR Für Mehrausgaben im Rahmen einer Zielvereinbarung mit der SenFin über ein Modellprojekt zur Reduzierung des Transfer- Kostenanstiegs bei den Hilfen zur Erziehung i.H.v. rd. 290 TEUR (Basiskorrektur) sowie für die vorübergehende Übernahme der Leitungsfunktion der in Kooperation betriebenen Jugendfreizeit- einrichtung Albrecht-Dürer durch den Freien Träger bis zur Wiederbesetzung nach Ruhestand (4011/67101) 322.103,58 EUR
zu c) Verstärkungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B1) Mehrbedarf für Gebühren für EC-Kartenzahlungen im Bürgeramt nach Anbieterwechsel (3500/54033) 5.576,71 EUR
zu d) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) Für Prämienzahlungen im Rahmen des bezirklichen Ideen- managements (3300/45903) 500,00 EUR
Für die Bewirtschaftung des von der Frauen- und Gleichstellungs- beauftragten betriebenen Gebäudes „Ratswaage“ nach Zuordnung zur Abt. Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste (3330/51701) 3.992,22 EUR
Ausgabeersatz an einen Freien Träger für den Einsatz eines Freiwilligen im Rahmen eines „Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)“ in der Musikschule (3620/67101) 5.200,00 EUR
Für die Anmietung von Räumen für die neu eingerichtete Jugendberufsagentur (4010/51801) 10.495,32 EUR
Interne Verrechnung an den Senatshaushalt zur Erbringung des Eigenanteils bei der Beschaffung eines E-Fahrzeugs für den Fach- bereich Grünflächen aus dem Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE) (3810/98103) 3.883,33 EUR
zu e) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben B3 = 11.824,80 EUR zu f) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben B4 = 3.400,00 EUR Die Bewilligungen von Sondermitteln der BVV umfassten unter Berücksichtigung vorhandener Ansätze in 2017 insgesamt 15.224,80 EUR Die Einzelbewilligungen sind der Anlage 4 zu entnehmen.
zu g) Deckungsfähigkeit (D1) In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungs- fähigkeit ausgeglichen worden. 23.245.567,19 EUR
zu h) Zweckgebundene Einnahmen (D2) In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen geleistet worden: 3309, 3400, 3500, 3610, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705, 3715, 3800, 3810, 3820, 4011, 4021, 4300, 4500 9.142.697,17 EUR
zu i) Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1) Mehrausgaben für die Beschaffung von Impfstoffen und -material für die Impfung von Flüchtlingen in Höhe der bei Titel 26101 ver- einnahmten Erstattungen des Landesamt für Flüchtlinge (LAF) und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) (4100/51426) 6.567,84 EUR
zu j) Erhöhung der Zuweisung (M2) Die Einzelbewilligungen sind der Anlage 5 zu entnehmen. 24.759.366,84 EUR
zu k) Ergänzungsplan (M3) Der von der BVV beschlossene Ergänzungsplan ist als Anlage 2 beigefügt. 14.791.220,61 EUR
zu l) Ausgaben bei noch nicht realisierten zweckgeb. Einnahmen (M4) Zum Ausgleich von bereits in 2017 geleisteten Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen, bei denen der gegenfinanzierende Einnahmeanteil versehentlich erst in 2018 verbucht worden ist. (3701/52591) 6.756,82 EUR (3930/51990) 1.803,06 EUR
zu m) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5) Die bei den Kapiteln 3310, 3320, 3330, 3350 veranschlagten Pauschalen Minderausgaben für Personalausgaben i.H.v. insgesamt 3.289.000 EUR wurden mit dem Ergänzungsplan aufgelöst. Die nach dem Ergänzungsplan zentral bei Kapitel 4500, Titel 97203 verbliebenen Pauschalen Minderausgaben i.H.v. 3.578.000 EUR wurden durch Pauschale Mehrausgaben für Personal bei Kapitel 4500, Titel 46101 i.H.v. 2.556.800 EUR ausgeglichen bzw. durch Einsparungen erwirtschaftet. Die zur Begründung der erforderlichen Ausgleichsbuchung titelkonkret verorteten Einsparungen betrugen bei Kapitel 3500, Titel 42201 165.120,63 EUR sowie bei Kapitel 3910, Titel 42201 870.965,64 EUR.
Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2017
Grundsätzliches Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen.
Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.
Die Ausgaben der Titel - 44304 - Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmer - 44379 - Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte - 45300 - Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen
werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel - 42260 - Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers - 42760 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers - 42860 - Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers
werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3305 (in 2017) bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel - 41102 - Aufwendungen für Bezirksverordnete - 41201 - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - 41210 - Aufwendungen für Beiräte - 42221 - Bezüge der Anwärter/innen - 42701 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen - 42722 - Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre) - 42790 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen - 42791 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten - 42792 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln - 42821 - Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte - 45903 - Prämien für besondere Leistungen
werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel - 44100 - Beihilfen für Dienstkräfte
sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte und werden im Wege auftragsweiser Bewirtschaftung vom Landesverwaltungsamt bewirtschaftet. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zum ”Teilplafond Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mitaufgeführt.
Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 422 01, 428 01, 428 11, 428 60) Im Rahmen der Basiskorrektur 2017 wurden folgende Personaltatbestände berücksichtigt:
Die Minderbelastungen durch VBL-Sanierungsgelder (Differenz zwischen dem gezahlten vorläufigen Sanierungsgeldsatz i.H.v. 0,59 % und dem in der Zuweisung enthaltenen Satz i.H.v. 10,98 %) wurden negativ basiskorrigiert. Des Weiteren wurden die Guthaben basiskorrigiert, die sich aus der Differenz zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Sanierungsgeldsatz 2016 ergeben haben.
Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs in der ambulanten Hilfe zur Pflege Bürgerämter Maßnahmepaket II (36 BePos) ZV Transfersteuerung im Sozialbereich - Tranche 2017 - 1.Hälfte Umsetzung der Wohngeldnovelle (24 BePos)
davon Flüchtlinge II (67 VZÄ) davon Flüchtlinge III (64 VZÄ) davon Flüchtlinge IV (24 VZÄ) davon Flüchtlinge V (52,56 VZÄ) davon AG RessSt Baubereich (120 VZÄ) davon Unterhaltsvorschuss Jugend (36 VZÄ) ZV Transfersteuerung im Sozialbereich - Tranche 2017 - 2.Hälfte
Abweichend mit Tarifbeschäftigten besetzte Beamtenplanstellen hatten Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42801 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4100) zu erkennen ist.
Die hohen Mehrausgaben bei Titel 42811 sind u.a. dadurch begründet, dass zusätzliche Beschäftigungspositionen von der SenFin im Haushaltsjahr 2017 bewilligt wurden. Die hierfür angefallenen Personalausgaben sind im Rahmen der Basiskorrektur erstattet worden.
Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830) Hier werden im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) die Ausgaben für die bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks nachgewiesen. Die Ausgaben werden vom Jobcenter (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) ersetzt (Einnahme bei Titel 23608).
Ausbildungsmittel (Titel 42221 und 42821) Aufgrund einer Veranschlagungsleitlinie der SenFin standen Ausbildungsmittel in Höhe von insgesamt 1.276.000 € zur Verfügung. Im Rahmen eines solidarischen Finanzausgleichs wird die Differenz zwischen Ansatz und den Ist-Ausgaben im Wege der Basiskorrektur ausgeglichen. Insgesamt überschritt das BA Steglitz-Zehlendorf die zur Verfügung stehenden Ausbildungsmittel in Höhe von 177.621 €. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen.
Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 42850) Aus den Titeln für den Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Titel 42850) werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte gezahlt. Die Vorschriften sehen unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von Prämien an Dienstkräfte, die nicht dem Personalüberhang angehören, vor.
Entsprechende Anträge gab es im Jahr 2017 im BA Steglitz-Zehlendorf nicht.
Pauschale Mehr- bzw. Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 46101, 46201) Pauschale Mehrausgaben - der Ansatz bei Kapitel 4500 in Höhe von 2.554.000 € wurde im Rahmen des Ergänzungsplans 2017 auf 2.556.800 EUR angepasst und in der Abschlussbuchhaltung zum teilweisen Ausgleich der Pauschalen Minderausgaben bei Kapitel 4500, Titel 97203 herangezogen.
Die bei den Kapitel 3310, 3320, 3330 und 3350 etatisierten Pauschalen Minderausgaben in Höhe von insgesamt 3.289.000 € wurden im Rahmen des Ergänzungsplans aufgelöst.
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 18.11.2019 in der 15. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und mit 9 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Graffstädt Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 11.12.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 weist einen Fehlbetrag von 1.524.303,06 EUR aus.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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