Drucksache - 1184/V  

 
 
Betreff: Skandalösen Leerstand beenden: Anwendung Treuhänder-Modell für das Geisterhaus Gardeschützenweg 3 / Hindenburgdamm 72 prüfen
Status:öffentlichAktenzeichen:710/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.12.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Empfehlung
23.01.2019 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 04.12.2018
BE ONB vom 23.01.2019
Beschluss vom 20.02.2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.02.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Anwendung des Treuhänder-Modells nach § 4b Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für den spekulativen Leerstand des Wohnhauses Gardeschützenweg 3 / Hindenburgdamm 72 zu prüfen. Hierzu sind gegebenenfalls auch Expert*innen anderer Bezirke oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu Rate zu ziehen. Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass die Bedingungen gegeben sind, das Treuhändermodell anzuwenden, sind für die Umsetzung umgehend Maßnahmen zu treffen. Die Ergebnisse der Prüfung sind den Fraktionen und maßgeblichen Ausschüssen zeitnah vorzulegen und sollen unter Beteiligung der zuständigen Sachbearbeitenden und eines*einer erfahrenen Juristen*in diskutiert werden. Wenn das Wohnungsamt nach Prüfung zur Einsicht kommt, dass das Treuhändermodell zur Anwendung kommen kann, sollen die bereits eingeleiteten und künftigen Maßnahmen und Schritte in den maßgeblichen Ausschüssen vorgestellt und beraten werden. Der BVV ist zeitnah zu berichten.

 

Begründung:

 

Das Wohnhaus steht seit Jahren leer und beschäftigt die BVV immer wieder. Der Eigentümer kommt seinen Verpflichtungen nicht nach. Das Haus verfällt zunehmend, es geht Unfallgefahr von ihm aus und verursacht Kosten für den Bezirk. Keine der bisher eingeleiteten Maßnahmen hat dazu geführt, dass sich die Situation verändert oder dass der Eigentümer Verantwortung übernimmt. Die Anwendung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes hätte womöglich auch abschreckende Wirkung auf andere Eigentümer*innen, die unverantwortlich mit ihrem Wohn-Eigentum umgehen.

 

 

Der Antrag wurde am 23.01.2019 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Anwendung des Treuhänder-Modells nach § 4b Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für den Leerstand des Wohnhauses Gardeschützenweg 3 /Hindenburgdamm 72 zu prüfen. Hierzu sind gegebenenfalls auch Expert*innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu Rate zu ziehen. Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass die Bedingungen gegeben sind, das Treuhändermodell anzuwenden, sind für die Umsetzung umgehend Maßnahmen zu treffen. Die Ergebnisse der Prüfung sind den Fraktionen und maßgeblichen Ausschüssen zeitnah vorzulegen und sollen unter Beteiligung der zuständigen Sachbearbeitenden und eines*einer erfahrenen Juristen*in diskutiert werden. Wenn das Wohnungsamt nach Prüfung zur Einsicht kommt, dass das Treuhändermodell zur Anwendung kommen kann, sollen die bereits eingeleiteten und künftigen Maßnahmen und Schritte in den maßgeblichen Ausschüssen vorgestellt und beraten werden. Der BVV ist zeitnah zu berichten.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

_______________________________________________________________________

 

Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:    

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Anwendung des Treuhänder-Modells nach § 4b Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für den Leerstand des Wohnhauses Gardeschützenweg 3 /Hindenburgdamm 72 zu prüfen. Hierzu sind gegebenenfalls auch Expert*innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu Rate zu ziehen. Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass die Bedingungen gegeben sind, das Treuhändermodell anzuwenden, sind für die Umsetzung umgehend Maßnahmen zu treffen. Die Ergebnisse der Prüfung sind den Fraktionen und maßgeblichen Ausschüssen zeitnah vorzulegen und sollen unter Beteiligung der zuständigen Sachbearbeitenden und eines*einer erfahrenen Juristen*in diskutiert werden. Wenn das Wohnungsamt nach Prüfung zur Einsicht kommt, dass das Treuhändermodell zur Anwendung kommen kann, sollen die bereits eingeleiteten und künftigen Maßnahmen und Schritte in den maßgeblichen Ausschüssen vorgestellt und beraten werden. Der BVV ist zeitnah zu berichten.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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