Drucksache - 1184/V
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Anwendung des Treuhänder-Modells nach § 4b Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für den spekulativen Leerstand des Wohnhauses Gardeschützenweg 3 / Hindenburgdamm 72 zu prüfen. Hierzu sind gegebenenfalls auch Expert*innen anderer Bezirke oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu Rate zu ziehen. Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass die Bedingungen gegeben sind, das Treuhändermodell anzuwenden, sind für die Umsetzung umgehend Maßnahmen zu treffen. Die Ergebnisse der Prüfung sind den Fraktionen und maßgeblichen Ausschüssen zeitnah vorzulegen und sollen unter Beteiligung der zuständigen Sachbearbeitenden und eines*einer erfahrenen Juristen*in diskutiert werden. Wenn das Wohnungsamt nach Prüfung zur Einsicht kommt, dass das Treuhändermodell zur Anwendung kommen kann, sollen die bereits eingeleiteten und künftigen Maßnahmen und Schritte in den maßgeblichen Ausschüssen vorgestellt und beraten werden. Der BVV ist zeitnah zu berichten.
Begründung:
Das Wohnhaus steht seit Jahren leer und beschäftigt die BVV immer wieder. Der Eigentümer kommt seinen Verpflichtungen nicht nach. Das Haus verfällt zunehmend, es geht Unfallgefahr von ihm aus und verursacht Kosten für den Bezirk. Keine der bisher eingeleiteten Maßnahmen hat dazu geführt, dass sich die Situation verändert oder dass der Eigentümer Verantwortung übernimmt. Die Anwendung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes hätte womöglich auch abschreckende Wirkung auf andere Eigentümer*innen, die unverantwortlich mit ihrem Wohn-Eigentum umgehen.
Der Antrag wurde am 23.01.2019 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Anwendung des Treuhänder-Modells nach § 4b Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für den Leerstand des Wohnhauses Gardeschützenweg 3 /Hindenburgdamm 72 zu prüfen. Hierzu sind gegebenenfalls auch Expert*innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu Rate zu ziehen. Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass die Bedingungen gegeben sind, das Treuhändermodell anzuwenden, sind für die Umsetzung umgehend Maßnahmen zu treffen. Die Ergebnisse der Prüfung sind den Fraktionen und maßgeblichen Ausschüssen zeitnah vorzulegen und sollen unter Beteiligung der zuständigen Sachbearbeitenden und eines*einer erfahrenen Juristen*in diskutiert werden. Wenn das Wohnungsamt nach Prüfung zur Einsicht kommt, dass das Treuhändermodell zur Anwendung kommen kann, sollen die bereits eingeleiteten und künftigen Maßnahmen und Schritte in den maßgeblichen Ausschüssen vorgestellt und beraten werden. Der BVV ist zeitnah zu berichten.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Anwendung des Treuhänder-Modells nach § 4b Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für den Leerstand des Wohnhauses Gardeschützenweg 3 /Hindenburgdamm 72 zu prüfen. Hierzu sind gegebenenfalls auch Expert*innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu Rate zu ziehen. Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass die Bedingungen gegeben sind, das Treuhändermodell anzuwenden, sind für die Umsetzung umgehend Maßnahmen zu treffen. Die Ergebnisse der Prüfung sind den Fraktionen und maßgeblichen Ausschüssen zeitnah vorzulegen und sollen unter Beteiligung der zuständigen Sachbearbeitenden und eines*einer erfahrenen Juristen*in diskutiert werden. Wenn das Wohnungsamt nach Prüfung zur Einsicht kommt, dass das Treuhändermodell zur Anwendung kommen kann, sollen die bereits eingeleiteten und künftigen Maßnahmen und Schritte in den maßgeblichen Ausschüssen vorgestellt und beraten werden. Der BVV ist zeitnah zu berichten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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