Drucksache - 1181/V  

 
 
Betreff: Diesel-Fahrverbote in Steglitz-Zehlendorf - Leonorenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:Dringende Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.12.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertagt   
16.01.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 14.11.2018

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Sind die Diesel-Fahrverbote in der Leonorenstraße bereits in Vorbereitung?
Wenn ja, in welchem Umfang und wie weit sind die Vorbereitungen bereits fortgeschritten und zu wann ist die Einführung eines Diesel-Fahrverbotes für die Leonorenstraße zu erwarten?

 

2)   Wie viele Stationen zur Messung der Verkehrsabgasemissionen befanden und befinden sich in der Leonorenstrasse in dem zum Verbot vorgesehenen Abschnitt und hat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf derart Zugriff auf diese Messstationen, dass eine Erfolgskontrolle des Fahrverbotes gesichert ist?

 

3)   Liegt dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin (AZ.: VG 10 K 207.16) schriftlich vor und sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die Emissionswerte aus diesem Urteil bekannt, auf deren Grundlage das Diesel-Fahrverbot vom Verwaltungsgericht Berlin für die Leonorenstraße angeordnet werden soll?

 

4)   Ist es richtig, dass die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen wurde und ist zu erwarten, dass dieses Rechtsmittel genutzt werden wird und steht das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf in dieser Frage in enger Abstimmung mit dem Senat?

 

5)   Ist nicht zu erwarten, dass die gegebenen Rechtsmittel vollständige ausgeschöpft werden, so stellt sich die Frage, warum nicht? Was unternimmt das Bezirksamt, damit der Rechtsweg umfänglich genutzt und somit die Interessen vieler tausend Dieselbesitzer Gehör finden? Wird hingegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, was bedeutet dies aus der Sicht des Bezirksamtes für den voraussichtlichen Beginn der Fahrverbote und deren Umfang?

 
 

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