Drucksache - 1160/V
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Räumpfeil an der Ampelanlage Hüttenweg/Onkel-Tom-Straße für Linksabbieger in die Onkel-Tom-Straße, aus dem Hüttenweg Richtung AVUS kommend, entfernt wird. In Ergänzung zur und mit Verweis auf die Drucksache 483/V „Grüner Pfeil“ ist nach Beschluss durch die BVV dieser Antrag hier zusammen mit dem Beschluss zur Drucksache 483/V vom 20.06.2018 der VLB erneut zur Prüfung vorzulegen und das Bezirksamt wird abermals ersucht sich zur Umsetzung der Beschlüsse einzusetzen.
Begründung:
Mit Datum 20.06.2018 hat die BVV beschlossen, dass das Bezirksamt gebeten wird, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Fahrtrichtung von der Autobahn kommend zum Jagdschloss Grunewald an der Kreuzung Hüttenweg/Onkel-Tom-Straße für Rechtsabbieger zu Gunsten der Fahrzeuge auf der vorhandenen Rechtsabbiegespur in Richtung Onkel-Tom-Straße ein „Grünpfeil“ (StVO Zeichen 720) angebracht wird. Die VLB hat die Umsetzung des Beschlusses jedoch abgelehnt. Von dort heißt es: "Das Anbringen eines Grünpfeilschilds für die Zufahrt Hüttenweg (West) in die Onkel-Tom-Straße ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Der entgegenkommende Linksabbiegeverkehr erhält zeitweise eine konfliktfreie Freigabe (sog. Räumpfeil). In diesen Fällen ist die Anbringung eines Grünpfeils nach den VwV zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI, Rn.28 nicht zulässig. Es biegen jedoch nur sehr selten Fahrzeuge von der entgegenkommenden Fahrrichtung in die Onkel-Tom-Straße ab (dies ergibt sich bereits aus der offensichtlich gewählten Fahrstrecke), während im Gegenzug eine Vielzahl von Fahrzeugen beim Rechtsabbiegen vom bereits beschlossenen Grünpfeil profitieren und die Standzeit dieser Fahrzeuge sich verringern würde und so ein unnötiges Anfahren und eine damit verbundene erhöhte Abgasemission vermieden wird. Der Räumpfeil ist daher zu Gunsten des Grünpfeil zu entfernen.
Der Antrag wurde am 06.03.2019 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 20.03.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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