Drucksache - 1107/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Trifft es zu, dass das Bezirksamt im Zuge von Straßenerneuerungen und Radwegebau die Rodung von Straßenhecken, wie sie im südlichen Zehlendorf üblich sind, vollzieht?
2) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Hecken eine besondere Schutzleistung in der Absorption von Feinstaub bieten?
3) Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, zusätzlich Gelder für den Erhalt und die Pflege der Hecken zu generieren, möglicherweise aus Töpfen des Klima- bzw. Umweltschutzes?
Peer Döhnert
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
da diese Kleine Anfrage in der BVV am 17.10.2018 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:
1) Trifft es zu, dass das Bezirksamt im Zuge von Straßenerneuerungen und Radwegeneubau die Rodung von Straßenhecken, wie sie im südlichen Zehlendorf üblich, vollzieht? Nein, dies trifft aktuell nicht zu.
2) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Hecken eine besondere Schutzleistung in der Absorption von Feinstaub bieten? Dem Bezirksamt ist bekannt, dass Hecken grundsätzlich, sofern sie an dicht befahrenen Straßen stehen, also dort wo besonders viel Feinstaub entsteht, den produzierten Feinstaub direkt am Ort der Entstehung binden können. Dies setzt aber voraus, dass die Hecken in gutem, gesundem Zustand sind.
3) Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, zusätzlich Gelder für den Erhalt und die Pflege der Hecken zu generieren, möglicherweise aus Töpfen des Klima und Umweltschutzes? Diese Hecken, von denen Sie sprechen, gehören zum Straßenbegleitgrün. Zur Pflege desselben stehen dem Fachbereich Grünflächen 14 Cent/m² zur Verfügung. Dieser Betrag ist nicht auskömmlich. Das Bezirksamt ist aber bemüht, die Hecken dennoch zu pflegen und insbesondere an Fahrradwegen regelmäßig zu schneiden. Geld, das das Umwelt- und Naturschutzamt zum Beispiel aus Ausgleichszahlungen für private Eingriffe in Natur und Landschaft z.B. für Baumfällungen erhält, sind zweckgebunden einzusetzen für die Förderung des Schutzes, der Pflege und Entwicklung von Natur- und Landschaftsschutz. Auch wenn dieser Verwendungszweck nicht zu eng ausgelegt werden darf, z.B. werden die Mittel für Baumpflanzungen verwendet, dürfen sie doch nicht für allgemeine Pflegemaßnahmen von Straßenbegleitgrün verwandt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Schellenberg Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau
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