Drucksache - 1103/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Trifft es zu, dass die Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski entsprechend Presseveröffenlichungen der taz dem Standort Osteweg grundsätzlich nicht widersprochen und in der Verhandlungsmasse um MUF-Standorte belassen hat, wenn auch mit niedriger Priorität (www.taz.de/Streit-um-landeseigene-Grundstuecke/!5534864/)?
Peer Döhnert
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:
1) Trifft es zu, dass die Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski entsprechend Presseveröffenlichungen der taz dem Standort Osteweg grundsätzlich nicht widersprochen und in der Verhandlungsmasse um MUF-Standorte belassen hat, wenn auch mit niedriger Priorität (www.taz.de/Streit-um-landeseigene-Grundstuecke/!5534864/)? Der Osteweg 63 war schon in der vergangenen Legislaturperiode, während meiner Zeit als Schulstadträtin, immer wieder gemeinsam mit dem Osteweg 53 als Vorhaltefläche für einen Schulstandort mit Sporthalle in Steglitz-Zehlendorf im Gespräch. Ferner gab es Anfang des Jahres, im Zuge der Veröffentlichung einer Liste mit möglichen MUF-Standorten, ein Telefonat mit der Senatsverwaltung für Finanzen. Es wurde dem Bezirk mitgeteilt, dass der Osteweg 63 auf dieser besagten Liste steht. Daraufhin habe ich als Bezirksbürgermeisterin von Steglitz-Zehlendorf sofortigen Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde seitens der Senatsverwaltung für Finanzen abgelehnt. Ich habe weder aktiv noch passiv dafür gesorgt, dass der Osteweg 63 weiterhin auf der besagten Liste für MUF-Standorte Bestand hat. Sollte die Frage auf ein Gespräch aus dem vergangenen Jahr mit Frau Dr. Sudhoff abzielen, war die Absetzung von Grundstücken von der Liste des Senats nur möglich, wenn sich auf den Grundstücken tatsächliche Nutzungen befanden oder andere Tatsachen, bspw. bestehende Pachtverträge, gegen die Nutzung als MUF sprachen. Auch in diesem Gespräch habe ich mich vehement gegen einen MUF-Standort am Osteweg 63 ausgesprochen und eingesetzt. Frau Dr. Sudhoff war in diesem Gespräch lediglich bereit, eine niedrige Priorität (Stufe 3) für das genannte Grundstück einzuräumen. Die oben genannte Pressemitteilung gibt somit nur einen Teilaspekt wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin |
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