Drucksache - 1081/V
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Ich frage das Bezirksamt:
1) Ist dem Bezirksamt der Tod eines Obdachlosen am Rathaus Steglitz Ende September bekannt?
2) Welche Hilfemaßnahmen bietet der Bezirk den Obdachlosen am Rathaus Steglitz bzw. im Bezirk?
3) Hätte es staatliche Instrumente gegeben, diesen Tod zu verhindern?
4) Ist der Bezirk auf die Versorgung Obdachloser in der bevorstehenden Kälteperiode eingerichtet?
Jan Kellermann
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich in Vertretung von Herrn Bezirksstadtrat Mückisch wie folgt:
1) Ist dem Bezirksamt der Tod eines Obdachlosen am Rathaus Steglitz Ende September bekannt? Dem Bezirksamt ist der Sachverhalt nicht bekannt gegeben worden.
2) Welche Hilfemaßnahmen bietet der Bezirk den Obdachlosen am Rathaus Steglitz bzw. im Bezirk? Die Kältehilfe wird in Berlin stadtweit und die Bezirksgrenzen übergreifend organisiert. Ziel ist es, in der Kältehilfesaison 2018/2019 insgesamt 1.000 Plätze zur Verfügung zu stellen. Der Senat und die Bezirke werden bei ihren Anstrengungen durch die Gebewo, einen erfahrenen Träger im Bereich der Obdachlosenhilfe unterstützt: http://gebewo-pro.de/berliner-kaeltehilfetelefon#koordinierungsstelle-standortentwicklung-kaeltehilfe-ksk Für Steglitz-Zehlendorf ist es bisher nicht gelungen, für den zuletzt genutzten Standort der Notunterbringung einen Ersatz zu finden. Obdachlose müssen deshalb zunächst auf Kapazitäten in anderen Bezirken verwiesen werden. Unabhängig davon gehen die Bemühungen weiter, zumindest für einen Teil der Kältehilfesaison noch Räume zu akquirieren.
3) Hätte es staatliche Instrumente gegeben, diesen Tod zu verhindern? Dem Amt für Soziales ist zu den Umständen des Ablebens des Obdachlosen nichts bekannt. Deshalb können zu der Frage keine Aussagen getroffen werden. Grundsätzlich hat jede obdachlose Person in Berlin den Anspruch auf Beratung und Unterbringung durch die Sozialen Wohnhilfen der Bezirke. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Geburtsmonat, sofern noch keine Meldung in Berlin vorgelegen hat. Der tatsächliche Aufenthalt ist für die Zuständigkeit nicht ausschlaggebend. Unabhängig davon erfolgt in unserem Bezirk für alle hier aufhältlichen Personen eine Erstberatung. Werden uns Fälle von Straßenobdachlosigkeit gemeldet, werden diese Personen aufgesucht, um ihnen ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Zuletzt ist dies im Bereich der Wannseebrücke erfolgt. Weshalb die Unterstützungsleistung im konkreten Fall nicht in Anspruch genommen wurde, kann nicht eingeschätzt werden.
4) Ist der Bezirk auf die Versorgung Obdachloser in der bevorstehenden Kälteperiode eingerichtet? Hierzu wird die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Schellenberg Bezirksstadträtin |
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